Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise werden die meisten Unternehmen in Deutschland zu einem dramatischen Personalabbau zwingen. Die Medien sind voll von Meldungen über beabsichtigte Stellenstreichungen. Z. B. Airbus will 10.000 Stellen abbauen. Über 10 Millionen Arbeitnehmer befinden sich derzeit in Kurzarbeit. Ein erheblicher Teil wird sicher nicht auf einen dauerhaft bestehenden Arbeitsplatz zurückkehren. Trotz der erheblichen Verluste vieler Unternehmen, ist eine betriebsbedingte Kündigung nur schwer durchsetzbar. Die rechtlichen Anforderungen sind hoch. Soweit Betriebsräte bestehen, müssen Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen geführt und die Rechtsfolgen im Kündigungsschutzprozess beachtet werden. Es ist eine Massenentlassungsanzeige zu erstatten.
Das Seminar soll die Teilnehmer auf alle relevanten Themen der betriebsbedingten Kündigung in Folge der Corona-Krise vorbereiten und taktische Fragen beantworten. Dabei werden auch die auf das kündigungsrechtliche Mandat durchschlagenden kollektivrechtlichen Fragen besprochen. Es richtet sich an Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, nimmt aber gerade auch das Arbeitnehmermandat in den Blick. Es wird eine Musterkündigungsschutzklage besprochen, wie sie für die Corona-Krise typisch sein wird.
Im Einzelnen: