Onlineseminar2.5 Std.Familienrecht

Die Ehewohnung nach Trennung

Angeboten von ZORN SEMINAREReferent: Werner Reinken, Vorsitzender Richter am OLG a.D.
Veranstalter:
ZORN SEMINARE
Rechtsgebiet:
Familienrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
109,00 €

Kursbeschreibung

Das räumliche Auseinandergehen von Eheleuten ist in vielen Fällen problembehaftet. Das Beharrungsvermögen am Verbleib in der bisherigen Ehewohnung ist groß, adäquater Ersatzwohnraum ist am Markt vielfach nicht oder nur zu hohen Kosten verfügbar. Im Streit um die Nutzungsmöglichkeit der Ehewohnung hilft vielfach nur das Verfahren in Ehewohnungssachen nach § 200 FamFG. In diesem Verfahren kann nach Maßgabe des § 1361b BGB entschieden werden, welchem Ehegatten mit oder ohne Kind die Nutzung für die Trennungszeit, also bis zum Tag vor Eintritt der Rechtskraft der Scheidung überlassen werden kann.

Wie kann die anwaltliche Unterstützung gestaltet werden? Das Seminar soll nach der aktuellen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung die materielle Rechtslage aufzeigen und Tipps zum verfahrensrechtlichem Vorgehen geben.

 

Themenauswahl:

  • Gesetzliche Grundlage, Regelungszweck und Geltungsbereich, Verhältnis zu schuldrechtlichen Anspruchsgrundlagen
  • Ehewohnung,
  • Getrenntleben oder Wille zum Getrenntleben,
  • Überlassungsgründe: Unbillige Härte, Interessen der Ehegatten, Kindesbelange, Gewaltschutz
  • Flankierende Maßnahmen
  • Vorgehen bei Aussperrung, Einräumung von Mitbesitz
  • Vereitelung der Nutzung durch Teilungsversteigerung
  • Nutzungsvergütung in der Trennungszeit, Grundlagen, Höhe, Verhältnis zum Trennungsunterhalt, Gesamtschuldnerausgleich, Geltendmachung

Termin / Kursort

Online

Do., 17.09.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Do., 17.09.2026 10:00 bis 12:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Werner Reinken, Vorsitzender Richter am OLG a.D.
Preise
Seminargebühr
109,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.