Durch die EU-ErbVO wurden die Bestimmung des Erbstatuts und die internationale Zuständigkeit in Erbsachen rechtlich harmonisiert. Anzuwenden ist die EU-ErbVO auf alle Erbfälle ab dem 17.8.2015. Inzwischen hatten Gerichte vielfältig Gelegenheit, Unklarkeiten zu beseitigen. Besprochen werden im Seminar: