Die große Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 01.01.2024 - Handlungsempfehlungen zur erforderlichen Umsetzung im Gesellschaftsrechtsmandat
(Termin 22.04.2024)
Programminfo:
Ihr „Fahrplan für das MoPeG“:
Die große Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1.1.2024 - Handlungsempfehlungen zur erforderlichen Umsetzung im Gesellschaftsrechtsmandat
Das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts v. 17.8.2021) ist am 1.1.2024 in Kraft getreten! Die Modernisierung ist eine Chance, aber zugleich auch eine große Herausforderung für das das anwaltliche Mandat im Gesellschaftsrecht: Das MoPeG zielt auf eine grundlegende und zugleich systemkonforme Überarbeitung des geltenden Personengesellschaftsrechts. Im Mittelpunkt der Reform steht die GbR als Grundform aller Personengesellschaften, als wesentlichste Neuerung. Diese Leitgedanken der MoPeG-Reform werden den Teilnehmern und Teilnehmerinnen in diesem Online-Seminar vermittelt:
- Konsolidierung des GbR-Rechts (gesetzliche Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR und komplementäre persönliche Haftung ihrer Gesellschafter)
- Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
- Behebung des Publizitätsdefizits der GbR
- Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe
- Herstellung von Rechtssicherheit bei Beschlussmängelstreitigkeiten von Personenhandelsgesellschaften
Das Online-Seminar bietet zudem Handlungsempfehlungen für die Anwaltspraxis und das gesellschaftsrechtliche Mandat:
- Einführung eines Gesellschaftsregisters für die GbR in Anlehnung an das Handelsregister. Die Anmeldung ist zwar grundsätzlich freiwillig und keine Voraussetzung für die Erlangung der Rechtsfähigkeit. Die Eintragung der GbR in Objektregistern (z.B. im Grundbuch oder Handelsregister) ist jedoch von einer Eintragung im Gesellschaftsregister abhängig (Voreintragungserfordernis).
- Öffnung des Personenhandelsgesellschaftsrechts für Angehörige Freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung (Möglichkeit der Errichtung einer GmbH & Co KG) unter Berufsrechtsvorbehalt.
- Einführung eines nicht dispositiven, am Aktienrecht orientierten Beschlussmängelrechts im HGB zur Steigerung der Rechtssicherheit beim Umgang mit fehlerhaften Gesellschafterbeschlüssen.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an diejenigen Anwälte und Anwältinnen, die im gesellschaftsrechtlichen Mandat beraten und besonders auf die Umsetzung der neuen Regeln des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) achten müssen – insb. auch Fachanwälte und Fachanwältinnen für Gesellschaftsrecht.
Preis pro Teilnehmer:
Normalpreis: 109,00 EUR (zzgl. MwSt.)
oder
Preis Variante inkl. Buch: 149,- EUR (zzgl. MwSt.) inklusive Buch "Reform des Personengesellschaftsrecht" von Herrn Ring (Anmerkung: Das Buch wird Ihnen nach dem Webinar postalisch zugestellt).
Für alle Webinare erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung vom Deutschen Anwaltverlag.
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Ihr Referent: Prof. Dr. Gerhard Ring
Studium der Rechtswissenschaften, Geschichte und Politikwissenschaft an der Universität Saarbrücken und der Verwaltungswissenschaften an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. 1982 erstes juristisches Staatsexamen. 1984 Magister der Verwaltungswissenschaften. 1985 zweites juristisches Staatsexamen und Lizentiat der Rechte. 1985-1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Trier. Promotion zum Dr. iur. 1989. 1988-1996 Ministerium für Wissenschaft und Forschung NRW (zuletzt Ministerialrat). Externe Habilitation an der Universität Trier zum Dr. iur. habil. 1995.
1996 bis März 2023 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der TU Bergakademie Freiberg. Seither Autor und Publizist.
Herr Prof. Ring ist (zusammen mit Prof. Barbara Dauner-Lieb und Dr. Thomas Heidel) Mitgesamtherausgeber des Nomos Kommentars BGB (3. Edition 2022); sowie zusammen mit Prof. Herbert Grziwotz Herausgeber des Systematischen Praxiskommentars Personengesellschaftsrecht (2. Aufl. 2021) und des Systematischer Praxiskommentar GmbH-Recht (3. Aufl. 2019). Von 2009 bis 2015 war Herr Prof. Ring Schriftleiter der Zeitschrift „Neue Justiz (NJ)“ und ist seither einer ihrer Mitherausgeber.