Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Insolvenz- und Sanierungsrecht" (3 FAO-Stunden)
In vielen Insolvenzverfahren sind natürliche Personen betroffen. Diese Insolvenzverfahren weisen verfahrensrechtliche Besonderheiten auf, welche bei der Beratung berücksichtigt werden müssen. Es stellen sich Themen wie der Umgang mit deliktischen Forderungen oder die Freigabe einer selbständigen Tätigkeit des Schuldners während des Verfahrens. Durch das Recht der Versagung der Restschuldbefreiung bieten sich außerdem weitreichende Chancen für Gläubiger, ihre Forderungen zu bewahren. Für den Schuldner besteht das Risiko, die Restschuldbefreiung nicht zu erlangen.
All diese Themen müssen von der rechtlichen Beratung ausreichend berücksichtigt werden.
Dieses Seminar sollen Grundlagen ebenso wie aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen vermitteln.
Seminarinhalt:
- Besonderheiten der Insolvenz der natürlichen Person im Überblick
- Standesrechtliche Folgen bei der Insolvenz von Freiberuflern
- Grundlagen und Neuerungen im RSB-Verfahren
- Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
- Gestaltungmöglichkeiten für den Schuldner nach dem neuen Recht
- Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO, aktuelle Rechtsprechung und ein Gesamtüberblick.
- Versagung gem. § 295, 296 InsO, aktuelle Rechtsprechung und ein Gesamtüberblick.
- Der Umgang mit von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen nach neuem Recht, der neue § 302 InsO.
- Insolvenzpläne bei natürlichen Personen und Ihre Probleme.
- Probleme der selbständigen Tätigkeit im Insolvenzverfahren.
- Freigabe der selbständigen Tätigkeit und ihre Folgen.
- Zweitinsolvenzverfahren.
- Sanierungsrechtliche Probleme bei der Insolvenz der natürlichen Person.
- Fallbeispiele aus der Rechtsprechung zur Insolvenz der natürlichen Person.
- Probleme des asymmetrischen Verfahrens.
Dozent: Dr. Benjamin Webel, Leiter der Insolvenzabteilung des AG Ulm
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