Onlineseminar2.5 Std.Familienrecht

Die "Istanbul-Konvention“

Aktuelle Gesetzesreformen und Gewaltschutz im Kindschaftsrecht

Angeboten von goldwerthReferent: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop, familiengerichtliches Dezernat
Veranstalter:
goldwerth
Rechtsgebiet:
  • Familienrecht
  • Strafrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
95,00 €

Kursbeschreibung

2,5 stündiges Webinar: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop zum Thema: Die "Istanbul-Konvention“ - aktuelle Gesetzesreformen und Gewaltschutz im Kindschaftsrecht.

Das Seminar hat das Ziel, den Teilnehmenden die zentralen derzeit bestehenden Einflüsse des „Gewaltschutzübereinkommens" im Kindschaftsrecht aufzuzeigen. Dabei sollen sowohl die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung sowie zum Schutz der betroffenen Minderjährigen verdeutlicht und anwaltliche Gestaltungsoptionen beleuchtet werden.

Hier werden die Regelungen der sog. Istanbulkonvention, die einen Bezug zum Kindschaftsrecht aufweisen, in den Blick genommen. Dabei werden die Art. 26, 31, 51 IK, insbesondere der maßstabsmodifizierende Art. 31 IK, beleuchtet. In diesem Zusammenhang wird der Normcharakter der Istanbulkonvention erläutert und der von der Rechtsprechung hierzu entwickelte Maßstab aufgezeigt.

Schließlich sollen die aktuellen Reformbestrebungen des Gesetzgebers dargestellt werden. Das sog. Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz soll vorgestellt und der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens erörtert werden. Dabei zeigt das Seminar die Reformideen im GewSchG, diejenigen im BGB sowie die flankierenden verfahrensrechtlichen Regelungen auf. Dabei werden sowohl Systemneuerungen als auch Systembrüche erläutert.

Termin / Kursort

Online

Di., 17.11.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Di., 17.11.2026 08:30 bis 11:15 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop, familiengerichtliches Dezernat
Preise
Standard
95,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.