Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2024 zum sogenannten Werkstattrisiko hat erhebliche Auswirkungen auf die Regulierungspraxis von Kfz-Schäden. In der Folge ist zu beobachten, dass Kfz-Versicherer verstärkt versuchen, sich im Wege des Regresses bei reparierenden Werkstätten schadlos zu halten und vermeintliche Pflichtverletzungen geltend zu machen.
Im Rahmen dieser Fortbildungsveranstaltung wird dargestellt, mit welchen rechtlichen und tatsächlichen Argumenten Versicherer ein behauptetes Fehlverhalten von Werkstätten zu begründen versuchen.
Ziel der Veranstaltung ist es, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten praxisnahe Argumentationslinien und Handlungsempfehlungen für die Beratung und Vertretung in Regressfällen zu vermitteln.