Onlineseminar2.5 Std.Bau- und Architektenrecht

Die Kündigung und ihre Voraussetzungen und Folgen - eine vertiefte Betrachtung (2,5 FAO-Stunden)

Angeboten von Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer StuttgartReferent: VRiOLG Dr. Tobias Rodemann
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
125,00 €

Kursbeschreibung

- Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz sowie der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft -

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Bau- und Architektenrecht" (2,5 FAO-Stunden)

Seminarinhalt:

Die Kündigung ist ultima ratio. Sie führt zu langwierigen Streitigkeiten vor Gericht. Das Seminar beleuchtet Fragen, über die regelmäßig in Zusammenhang mit einer Kündigung gestritten wird. Unter anderem werden folgende Themen behandelt:

  • Wie wirkt sich die Textform aus?
  • Kann wegen Mängeln noch gekündigt werden?
  • Worauf kommt es bei der Kündigung wegen Zahlungsverzugs an?
  • Wie ist der Vergütungsanspruch nach der Kündigung zu bemessen?
  • Wie kann der Besteller den Anspruch wegen seiner Mehrkosten durchsetzen?

Dozent: VRiOLG Dr. Tobias Rodemann

Als Online-Teilnehmer/in benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Termin / Kursort

Online

Do., 19.11.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Do., 19.11.2026 12:45 bis 15:30 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
VRiOLG Dr. Tobias Rodemann
Preise
Seminargebühr
125,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.