Die Mängelhaftung des Architekten unterscheidet sich erheblich von der Haftung des Bauunternehmers. Während der vom Bauunternehmer geschuldete Erfolg in der mangelfreien Herstellung des Bauwerks oder seines Gewerks besteht, besteht der Erfolg des Architektenwerks in den nach dem jeweiligen Stand der Ausführung des Bauwerks erforderlichen Planungs- und Überwachungsschritte. Nicht jeder Bauwerksmangel ist ein Mangel der Architektenleistung. Umgekehrt geht die Verantwortung des Architekten über die mangelfreie Erstellung des Bauwerks hinaus. Er schuldet als Teilerfolge Arbeitsschritte, die überwiegend nicht nachholbar sind. Diese Unterschiede haben erhebliche Auswirkungen auf die Haftung des Architekten und Ingenieurs und die Geltendmachung der Mängelrechte . Das Seminar beleuchtet diese Unterschiede und zeigt die praktischen Konsequenzen für die Haftung des Architekten auf.
- Die geschuldete Architekten- und Ingenieurleistung
- Der Mangel der Architektenleistung
- Die Haftung des Architekten für einen Bauwerksmangel
- Die Haftung des Architekten im Kostenbereich
- Nicht erbrachte Teilleistungen
- Hinweispflichten des Architekten
- Das Nacherfüllungsrecht des Architekten und Ingenieurs
- Die Rechte des Bestellers bei einem Mangel der Architekten- und Ingenieurleistung
- Verjährungsfragen
- Die gesamtschuldnerische Haftung des Architekten: Voraussetzungen der Gesamtschuld und Regress im Innenverhältnis
- Die Auswirkungen eines Mangels der Architektenleistung auf das Honorar
- Prozessuale Fragen