Der Bauträgervertrag weist besondere Probleme und Haftungsfallen auf, insbesondere bei der Errichtung von Wohnungs- und Teileigentum. Der Bauträger verspricht einer Vielzahl von Erwerbern die Errichtung desselben Gemeinschaftseigentums. Vertragspartner ist aber jeweils der einzelne Erwerber. Das führt zu Problemen bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums, aber auch bei der Geltendmachung von Mängelrechten. Im Interesse der Erwerber, aber auch des Bauträgers, können die Mängelrechte nur einheitlich ausgeübt werden. Überlagert wird dies von den Regelungen des Wohnungseigentumsrechts, welches dem Verwalter eine besondere Rolle bei der Sanierung des Gemeinschaftseigentums zuweist. Anhand von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung werden die typischen Probleme im Verhältnis zwischen Erwerbern und Bauträger, aber auch innerhalb der WEG und in ihrem Verhältnis zum Verwalter aufgezeigt und Lösungsansätze entwickelt.
- Die Besonderheiten des Bauträgervertrags
- Der Bauträgervertrag über die Errichtung von Wohnungs- und Teileigentum
- Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums
- Die Geltendmachung von Mängelrechten in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum
- Verjährungsfragen
- Der Einfluss von Mängeln am Gemeinschaftseigentum auf die Vergütung des Bauträgers
- Eintragung ins Grundbuch trotz Mängeleinbehalten?
- Das An-Sich-Ziehen der Mängelrechte durch die WEG
- Die Haftung der WEG und des Verwalters bei fehlerhafter Sanierung