Vortragszeiten:
29.10.2026 – 09:30 – 15:30 Uhr
17.11.2026 – 09:30 – 15:30 Uhr
Seminarbeschreibung:
Der Dozent zeigt Ihnen das Potenzial dieses Rechtsgebiets im Detail und erläutert anschaulich und praxisrelevant - aus Anwaltssicht! - die Gebiete des ehemaligen Bürgergeldes sowie der neuen Grundsicherung.
Das umfangreiche aktuelle neu gestaltete Seminarskript - enthält Checklisten, Übersichten und Übungsfälle und hebt sich damit deutlich von den üblichen Publikationen in diesem Bereich ab.
Gerade im Bereich der Grundsicherung muss jeder Anwalt aufgrund der fast wöchentlich neuen Rechtsprechung stets auf der Höhe sein, um den Mandanten erfolgreich zu vertreten.
Spezialisieren Sie sich in diesem Seminar komplett in einem Bereich, der Ihnen zu Einnahmen, Mandanten und Fällen verhilft. Führen Sie mit effektiver Problembehandlung und dadurch geringem zeitlichen Aufwand Ihre Mandantschaft und damit sich selbst zum Erfolg.
Themenauswahl:
- NEU: Vermögensgrenzen mit wichtiger Übergangsregelung
- NEU: der Verpflichtungsverwaltungsakt und seine weitreichenden Auswirkungen
- NEU: Vollsanktion durch § 7 b SGB II
- Änderungen in der Sanktionspraxis
- NEU: Deckelung der Kosten der Unterkunft !
- Auswirkungen der Mietpreisbremse auf die Kosten der Unterkunft
- Benachteiligung von Selbstständigen – Aufhebung der BSG Rechtsprechung
- Materielle Inhalten im SGB II, wie z. B Kosten der Unterkunft, Umzüge, Mehrbedarfe, vorläufige Bescheide, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, § 34 SGB II etc.
- Der Klimazuschlag: so erhöhen Sie die Werte der Wohngeldtabelle und sichern Ihren Mandanten höhere Kosten der Unterkunft und Heizung!
- Heizstrom: fast immer unterschlagen!
- Achtung bei Aufrechnungen, Zahlungen auf Rückforderungen: so nimmt man sich z.B. durch geduldete Aufrechnung oder freiwillige Zahlung das Recht auf einen Überprüfungsantrag!
- Warum die neue Bagatellgrenze viel Platz für Willkür lässt und wie Sie Mandanten hier optimal beraten
- Anrechnung von Pflegegeld, Mietverhältnisse unter Verwandten: was gibt es zu beachten?
- Inwieweit ändert ein Änderungsbescheid einen vorherigen Bescheid ab? Komplett oder nur im Hinblick auf die Änderungen?
- Überprüfungsanträge richtig stellen, vorrangige Antragsstellung oft unzulässig!
- Neu: Gebührentipps zur optimalen Abrechnung
- Größere und teurere Wohnung aus gesundheitlichen Gründen?
- Wann dürfen bei einer Aufhebung Krankenversicherungsbeiträge zurückgefordert werden?
- Vorschusszahlung: wie wird diese richtig gehandhabt?
- Und natürlich (nahezu) alles zu den materiellen Inhalten im SGB II, wie z. B Kosten der Unterkunft, Umzüge, Mehrbedarfe, vorläufige Bescheide, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, § 34 SGB II etc.