Die neuen Fassungen der Abschnitte 2 (VOB/A-EU) und 3 (VOB/A-VS) wurden am 24. August 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Verbindlich anzuwenden sind sie seit 8. September 2026, nachdem die Verweise in VgV und VSVgV angepasst wurden. Die Teilnehmenden erhalten bei diesem zweistündigen "IBRechtKurz" - Seminar einen kompakten Überblick über die Neufassung der VOB/A 2026 und die sich daraus ergebenden Änderungen für die Vergabe von Bauleistungen. Sie lernen die wesentlichen Neuerungen kennen und gewinnen Sicherheit für deren rechtssichere Umsetzung in der Praxis.
- Überblick über die VOB/A 2026
- Hintergrund: Vergabebeschleunigungsgesetz und Auswirkungen auf die Bauvergabe
- Neuerungen bei Fach- und Teillosvergabe
- Änderungen bei Eignungsnachweisen und Eigenerklärungen
- Verhandlungsverfahren und Wettbewerb
- Nebenangebote und Leistungsbeschreibung
- Anforderungen an Energieeffizienz und Barrierefreiheit
- Änderungen bei Angebotsprüfung und Nachforderungen
- Aktuelle Dokumentations- und Bekanntmachungspflichten
- Auswirkungen auf Auftraggeber und Bieter
- Praxishinweise zur Umsetzung der neuen Regelungen
- Diskussion und Beantwortung von Teilnehmer Fragen