Webinar Beschreibung:
Die Reform im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht für Erbrechtler - Zusatztermin wegen großer Nachfrage
Zum 1.1.2023 stehen große Veränderungen im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht an, die erhebliche Auswirkungen auf erbrechtliche Mandate haben werden. Der Referent hat in einer Facharbeitsgruppe des BMJV zur Reform mitgearbeitet und ist Autor des Werkes „Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“. Schon jetzt sollten Muster angepasst werden. Ab 1.1.2023 werden Nachlassabwicklungen, bei denen eine Betreuung bestand, anders bearbeitet werden müssen. Die wichtigsten Erkenntnisse für die Bearbeitung von erb- und vorsorgerechtlichen Mandaten in der Gestaltung und im Streit werden in dem Seminar vermittelt und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Reform insgesamt vorbereitet.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, Fachanwälte für Erbrecht.
Kosten:
109,00 € (zzgl. MwSt.) DVEV-Mitglied
139,00 € (zzgl. MwSt.) Nichtmitglied
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Ihr Referent: Dr. Dietmar Kurze
Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner, Vorstand des VorsorgeAnwalt e.V., Schiedsrichter im Erbrecht (DSE), Kommentator u.a. zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (Herausgeber des Beck-Kommentars „Vorsorgerecht“). Er ist ausschließlich im Erb- und Vorsorgerecht tätig. Dr. Kurze tritt regelmäßig durch Publikationen im Erb-, Vorsorge-, Betreuungs- und Bestattungsrecht in Erscheinung. Er ist als Testamentsvollstrecker (DVEV-geprüft) aktiv und übernimmt als Vorsorgeanwalt Bevollmächtigungen zu Vorsorgezwecken.
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Für alle Webinare erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO von der DVEV - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.