Erbrecht und Familienrecht haben zahlreiche Schnittstellen miteinander. Im Seminar werden häufig vorkommende Fallgestaltungen sowohl in streitigen Sachverhalten als auch mit Blick auf die Gestaltung von Rechtsverhältnissen behandelt, insbesondere:
- minderjährige Kinder als Erben oder Zuwendungsempfänger
- Vermögensverzeichnis und Befreiung von der Pflicht zum Vermögensverzeichnis;
- Ausschuss des oder der gesetzlichen Vertreter von der Verwaltung ererbten oder zugewendeten Vermögens;
- Erbausschlagung und Genehmigungserfordernisse
- Ehegatten
- Gesetzliches Erbrecht sowie dessen gesetzlicher Ausschluss (u.a. aktuelle BGH-Rspr. bei langem Stillstand des Ehescheidungsverfahrens)
- Ausschlagung der Erbschaft und konkreter Zugewinn nach § 1371 BGB sowie Pflichtteilsansprüche auch mit Blick auf erbschaftssteuerliche Folgen;
- gewillkürte Erbeinsetzung und deren Widerruf;
- erbrechtliche Regelungen in Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und deren Folgen für nacheheliche Unterhaltsansprüche
- Änderungen im Abstammungsrecht seit dem 01.04.2026
- Fehlende Vaterschaftsanerkennung/-feststellung als Rechtsausübungssperre und damit einhergehende Verjährungsproblematik
- Teilunentgeltliche lebzeitige Zuwendungen: Problematik aus § 23 EStG