Onlineseminar5 Std.Familienrecht

Die Teilungsversteigerung im Familien- und Erbrecht

Angeboten von Beck SeminareReferent: Sandra Pesch Dieter Schüll
Veranstalter:
Beck Seminare
Rechtsgebiet:
  • Familienrecht
  • Erbrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
449,00 €

Kursbeschreibung

Teilungsversteigerungen sind vermehrt Bestandteil von streitigen Vermögensauseinandersetzungen insbesondere im Familien- und Erbrecht. Dementsprechend sind von der Anwaltschaft umfassende Kenntnisse auch in diesem Rechtsbereich gefordert. Wenn Einvernehmen nicht möglich oder gar prinzipiell nicht gewollt ist, muss die anwaltliche Vertretung einen klaren Blick dafür haben, was mit einer Versteigerung oder deren Verhinderung erreicht werden kann und was nicht, und wo im konkreten Fall Probleme und Unwägbarkeiten bestehen. Je früher diesbezügliche Überlegungen stattfinden, desto zielgerichteter lassen sich die Verfahren im Mandanteninteresse steuern. Die Referierenden, die gemeinsam im Diskurs vortragen, sind in ihrem Berufsalltag als Parteivertreter und als Versteigerungsgericht tätig - berichten also aus der Praxis für die Praxis mit teilweise auch unterschiedlichen Sichtweisen. Das Seminar beschäftigt sich mit den wesentlichen materiellen Vorschriften und Verfahrensabläufen in der gerichtlichen Teilungsversteigerung. __Es besteht ausreichend Zeit, spezielle Probleme in Ihren __Fragen und Antworten zu vertiefen. Die Botschaft der Referenten: Keinesfalls sollte die Mandantschaft im Verfahren und insbesondere in den Gerichtsterminen alleine gelassen werden, damit nicht die Gegenseite oder im extremen Fall Ersteigerungsprofis die lachenden Gewinner sind.

Termin / Kursort

Virtueller Raum

Mi., 21.04.2027Verfügbar
Virtueller Raum (Microsoft Teams)
Veranstaltungsinformation
Termin
Mi., 21.04.2027 09:30 bis 15:00 Uhr
Veranstaltungsort
Virtueller Raum (Microsoft Teams)
Virtueller Raum
Referent
  • Sandra Pesch
  • Dieter Schüll
Preise
Preis für Live-Webinar
449,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.