Onlineseminar5 Std.Familienrecht

Die Testamentsvollstreckung und das nachlassgerichtliche Verfahren (5 FAO-Stunden)

Angeboten von Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer StuttgartReferent: Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Rechtsanwalt
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
230,00 €

Kursbeschreibung

- In Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft -

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Erbrecht" oder "Familienrecht" (5 FAO-Stunden)

Seminarinhalt:

  • das zuständige Nachlassgericht
  • die Ernennung des Testamentsvollstreckers
  • das Testamentsvollstreckerzeugnis
  • das Entlassungsverfahren
  • Testamentsvollstreckung und Grundbuchverfahren
  • Testamentsvollstreckung und Erbschein
  • Testamentsvollstreckung und Europäisches Nachlasszeugnis
  • Testamentsvollsteckung und Betreuung
  • Beendigung des Amtes
  • Kosten und Vergütung

Dozent: Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Rechtsanwalt und Präsident des Landgerichts Traunstein a.D.

ONLINE-Fortbildung:

Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Termin / Kursort

Online

Mi., 12.05.2027Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Mi., 12.05.2027 09:30 bis 15:30 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Rechtsanwalt
Preise
Seminargebühr
230,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.