Mietrecht ist nicht auf Wohn- und Geschäftsräume beschränkt. Seit der massenhaften Umstellung von Kauf- auf Lizenzmodelle bei nahezu jeder gängigen Software dürfte klar sein: Mietrecht ist überall!
In der Veranstaltung werden die mit dem Schuldrechtsdigitalisierungsgesetz neu eingeführten Normen (§§ 327 ff.) sowie die Neuerungen des Mietrechts (§§ 548a und 578b BGB) näher beleuchtet, von den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften abgegrenzt und in die Praxis eingeordnet. Zudem werden die gängigen Geschäftsmodelle der Softwaremiete anhand von Praxisbeispielen ausführlich erläutert und in die juristische Dogmatik eingeordnet.
Ziel des Seminars
Das Online-Seminar vermittelt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten praxisnah die rechtlichen Besonderheiten der Vermietung digitaler Produkte an der Schnittstelle von Mietrecht und IT-Recht. Ziel ist es, die neuen Regelungen der §§ 327 ff. BGB sowie §§ 548a, 578b BGB rechtssicher einzuordnen, klassische Mietverhältnisse von Software- und Lizenzmodellen abzugrenzen und digitale Geschäftsmodelle dogmatisch sowie praktisch zutreffend zu beraten.
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bzw. IT-Recht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen.
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen. Allerdings wird empfohlen, Fragen für eine effektivere Kommunikation über das Mikrofon zu äußern.
Wenn Fragen direkt über das Mikrofon gestellt werden, profitieren sowohl die Teilnehmenden als auch die Referierenden. Dies fördert ein besseres Verständnis und ermöglicht es allen, mehr aus dem Seminar mitzunehmen.
Technischer Hinweis
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser