Aufgabe der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Regulierung von Unfallschäden durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs. Probleme ergeben sich zunächst bei der Reichweite der Regulierungsvollmacht des Versicherers, muss dieser Regulierungsverbote durch den Rechtsanwalt des VN beachten? Abgrenzungsfragen stellen sich zur privaten Haftpflichtversicherung, sind Schäden beim Ein und ausladen (Einkaufswagen), bei der Reparatur des Fahrzeugs, beim ein und Aussteigen und Betanken des Kfz (falschen Kraftstoff) dem Gebrauch des Fahrzeugs zuzurechnen und damit versichert?
Immer wieder praxisrelevant ist der Regress des Kfz Haftpflichtversicherers, etwa dann wenn der Fahrer fahruntüchtig war oder Unfallflucht begangen hat. Welche Voraussetzungen müssen für einen Regress vorliegen und wie kann sich ein Fahrer hier gegen verteidigen?
Gliederung:
I. Der Umfang der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
II. Mitversicherte Personen
III. Risikoausschlüsse
IV. Die vorläufige Deckung