Digitaler Testamentsvollstreckerlehrgang – Teil 2
- Ordnungsgemäße Nachlassverwaltung samt Informationspflichten
- Die Auseinandersetzung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker
- Vergütung des Testamentsvollstreckers
- Haftung des Testamentsvollstreckers bei Pflichtverletzung
- Beendigung der Testamentsvollstreckung
- Internationale Testamentsvollstreckung
- Fälle und Fallen der Testamentsvollstreckung
- Aktuelle Rechtsprechung
Seminarleistungen
Was wir Ihnen bieten:
Unsere Online.Seminare finden live und ortsunabhängig im Internet statt und erfüllen alle Anforderungen zur Anerkennung nach §15 FAO. Insbesondere ist die Interaktion zwischen Teilnehmer und Referent durchgehend gewährleistet. Wir bieten Ihnen sowohl ein Angebot für Online.Seminare nach § 15 Abs. 2 FAO als auch für das Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO.
Was Sie dafür benötigen:
Wir bitten Sie als technische Ausstattung bereitzuhalten: Es ist ganz egal, ob Sie einen Windows- oder Apple-Rechner benutzen. Grundlage ist ein Internet-Zugang über DSL oder Kabel. Wir empfehlen Ihnen eine kabelgebundene, stabile Verbindung mit einer Mindest-Bandbreite von 512 KBits. Als Internetexplorer eignen sich sehr gut der Microsoft Internet Explorer 11 oder höher, der Windows-Edge-Browser, der Mozilla von Firefox, der Chrome von Google und das Safari von Apple. In jedem Fall sollte das Betriebssystem bei Windows 10, 8.1 oder Windows 7 und bei Apple Mac OS X10.11, 10.12,10.13,10.14 sein. Als Arbeitsspeicher empfehlen wir mindestens 512 MB RAM. Sie benötigen interne oder externe Lautsprecher.
GJI-Mehrwert
Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des hinterlassenen Vermögens und zugleich Inhaber eines privaten Amtes. Damit ist eine große Verantwortung verbunden. Die sich bei der Ausübung des Amtes ergebenden Probleme sind oftmals vielgestaltig und schwierig. Nicht nur juristischer Sachverstand ist gefordert, sondern auch Verhandlungsgeschick, oft auch kaufmännische Fähigkeiten. Trotzdem kann nach unserem heutigen Recht im Prinzip jeder zum Testamentsvollstrecker berufen werden. Dafür, dass dann dieses Amt in optimaler Weise bewältigt wird, will die Veranstaltung eine praxisorientierte Schulung geben. Empfohlen für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Treuhändler, Banker und weitere Dienstleister rund um die Testamentsvollstreckung.