Onlineseminar2.5 Std.Miet- und WEG Recht

Dötsch: Erhaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG), ordnungsgemäße Erstherstellung und bauliche Veränderung

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§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
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Kursbeschreibung

Dötsch: Erhaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG), ordnungsgemäße Erstherstellung und bauliche Veränderung

Referent: Wolfgang Dötsch, Richter am Oberlandesgericht Köln


Ein Parforceritt durch das WEG und dort speziell das Recht der baulichen Veränderung, dies in Abgrenzung zur Erhaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG) und der dort zu verortenden sog. "ordnungsgemäßen Erstherstellung" (inkl. Baumängelgewährleistung) einerseits sowie zu Maßnahmen (nur) am Sondereigentum (§ 13 Abs. 2 WEG) andererseits. Verhältnis und Struktur der Normen werden erläutert und die Bedeutung von Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und Grundbuch mit praktischen Beispielen. Neben der  Rolle des § 20 Abs. 1 WEG als "Soll-Zustandsbestimmung" im Beschlusswege werden vor allem auch die Individualansprüch aus § 20 Abs. 2 und 3 WEG beleuchtet, dies mit Schwerpunkt auf die in der Praxis weiterhin drängenden Rechtsfragen der Elektromobilität, dies inkl. einem Überblick über das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), aber auch weit darüber hinaus (PV-Anlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Balkonkraftwerke etc.). GErade bei § 20 Abs. 3 WEG zeigt sich, dass das Leben bunt ist. 

Schwerpunkt bilden neben den Grundlagen dann stets auch die Kosten- und ggf. auch Nutzungsfolgen, dies über § 16 Abs. 2 S. 1 und 2 WEG bzw. §§ 16 Abs. 3, 21 WEG mit Handlungstipps für die Praxis, insbesondere auch mit Blick auf § 21 Abs. 5 WEG und die konkrete Beschlussfassung. Anpassungsansprüche aus § 21 Abs. 4 WEG werden an praktischen Beispielen - auch aus dem Bereich der Barrierefreiheit - besprochen und auch Anregungen zum Weiterdenken (etwa über Sonderrücklagenpools für bestimmte Bauteile und Kostengruppen) gegeben. Aktuelle Rechtsprechung wird - sofern schon vorhanden - natürlich ebenfalls präsentiert.

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.