Dötsch: Streitverkündung im Miet-, WEG- und Bauprozess - garniert mit typischen Prozessrechtsfragen
Referent: Wolfgang Dötsch, Richter am Oberlandesgericht Köln
Der deutsche Zivilprozess ist vom Zweiparteiensystem geprägt und behandelt die Beteiligung Dritter leider nur kursorisch in den §§ 64 ff. ZPO. Das Gesetz unterscheidet die (seltene) Beteiligung auf Eigeninitiative des Dritten (Streithilfe oder Nebenintervention, §§ 66 –71 ZPO), und die in der Praxis ungleich wichtigere Beteiligung auf Initiative einer Partei (Streitverkündung), die in enger Anlehnung an die Vorschriften über die Streithilfe im Anschluss in den §§ 72 –74 ZPO geregelt ist.
Das LIVE ONLINE Seminar gibt einen Überblick über Voraussetzungen und Auswirkungen der Streitverkündung und soll (soweit vorhanden) Vorwissen auffrischen und/oder aktualisieren. Die Streitverkündung ist gerade in Bausachen wichtig, aber auch in sonstigen Haftungsfragen und zunehmend auch in Miet- und Wohnungseigentumssachen. Dort stellen sich insbesondere nach Streichung der Beiladung in § 48 WEG aF gerade in Fragen des Regresses der GdWE bei ihren Organen (Verwalter, Beirat und/oder Willensbildungsorgan) und mit Blick auf § 9b Abs. 2, 29 Abs. 2 WEG ganz neue Fragen bei der Streitverkündung, in denen der Anwalt sattelfest sein muss. Hier werden auch berufsrechtliche Fragen anzusprechen sein, ob, wann und wie ein Anwalt hier in Probleme mit der Vertretung widerstreitender Interessen zu laufen droht mit toxischen Folgen für die Mandatsbeziehungen und die Gebühren.
Gesicherte Kenntnisse zum Thema Streitverkündung sind aber auch ungeachtet dessen für Anwälte unumgänglich, zumal das Thema auch haftungsträchtig genug ist: Die unterbliebene oder unzulässige – und deswegen anerkanntermaßen keinerlei prozessuale wie materiell-rechtliche Folgen zeigende - Streitverkündung ist ebenso wie die fehlerhafte Beratung über die prozessualen oder materiell-rechtlichen Folgen einer Streitverkündung eine geradezu klassische Regressfalle.
Angesprochen werden zudem - bleibt noch Zeit - aktuelle prozessuale Fragestellungen mit Blick auf das Berufungsrecht und den einstweiligen Rechtsschutz.