Dr. Christian Zieglmeier: Die – neue? – Eingliederungstheorie des BSG – Handlungsbedarf für den Fremdpersonaleinsatz im Unternehmen
Referent: Dr. Christian Zieglmeier, Präsident des Sozialgerichts Landshut
Nicht wenige Vertragsparteien und ihre Berater glaub(t)en in der Vergangenheit durch die Zwischenschaltung von Ein-Personen-Gesellschaften das komplette Regime des Arbeitnehmerschutzrechts wie auch der beitragspflichtigen Sozialversicherung abschütteln zu können, auch wenn sich die tatsächliche Vertragsdurchführung als weisungsabhängig und eingegliedert in eine fremde betriebliche Organisation darstellt. Dieser Gestaltung hat nun das BSG in einer Urteilsserie vom 20.7.2023 – B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R, B 12 BA 4/22 R für das Sozialversicherungsrecht endgültig die Anerkennung versagt. Die Entscheidung des BSG hat jedoch erhebliche Breitenwirkung. Der Entscheidung kann nicht entnommen werden, dass die aufgestellten Rechtssätze nur für Ein-Personen-Gesellschaften herangezogen werden können. Im Ergebnis wird man sie auch auf zwischengeschaltete Mehr-Personen-Gesellschaften übertragen müssen. Entsprechende Gestaltung wie zB das contracting, das Genossenschaftsmodell und sonstige Formen der Selbständigen-Überlassung sind daher zu überprüfen und müssen ggf. für das Beitragsrecht nachjustiert werden.
I. BSG Urteilsserie vom 20.7.2023 – B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R, B 12 BA 4/22 R
1. Unmittelbarer Anwendungsbereich – Zwischengeschaltete Ein-Personen-Gesellschaften 2. Fernwirkung auf sonstige Formen der Personalvermittlung zB Überlassung selbstständiger Honorarkräfte, Personalgestellung im Genossenschaftsmodell oder contracting 3. Unterschiedliche Statusauffassungen von BAG und BSG (AÜG und Eingliederungstheorie) 4. Fernwirkung der neuen Eingliederungstheorie auf den grenzüberschreitenden Personaleinsatz 5. Rechtmäßiger Fremdpersonaleinsatz nur noch mittels legaler Arbeitnehmerüberlassung oder mit echten Werk- bzw. Dienstverträgen?
II. Risiko sozialrechtliche Betriebsprüfung
1. Doppeltes Beitragsrisiko § 28g S. 3 SGB IV - Grenzen des Lohnabzugsverfahrens 2. Fünffaches Beitragsrisiko - Säumniszuschläge, Verjährung, Nettolohnvereinbarung 3. Anwendbarkeit der besonderen Beitragshaftungsregelungen § 28 e Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB IV (Haftungsverteilung zwischen Verleiher und Entleiher) im Rahmen der Eingliederungstheorie
III. Absicherung Statusfeststellungsverfahren und Einzugsstellenverfahren
1. Besonderheit Dreiecksverhältnisse 2. Gruppenfeststellung 3. Bindungswirkung und Vertrauensschutz von – sonstigen - (Status-)Verwaltungsakten 4. Verhältnis Einzugsstellenverfahren, Statusfeststellung und Betriebsprüfung