Dr. Dietrich: NEU UPDATE Geldwäsche in Deutschland und Europa – Stand der institutionalisierten Reform
Referent: Dr. Bernhard Dietrich, Richter am Kammergericht (ehem. Senat für Streitigkeiten aus ?Bank- und Finanzgeschäften), Berlin
Die Neuausrichtungen des Geldwäscherechts aus der Umsetzung der fünften EU-Geldwäscherichtlinie haben es in sich. Sie sollen die nationalen Transparenzregister ertüchtigen, was mit einer erheblichen Ausweitung der Pflichtenstellung ebenso verbunden ist wie mit einer Erweiterung der Abfragemöglichkeiten. Gerade dieser freie Zugang verletzt aber – so der EuGH im November 2022 – zentrale EU-Grundrechte, so dass er erst einmal ausgesetzt worden ist. Auch die Änderungen im Strafrecht greifen weit und drohen, das anwaltliche Beratungsgeschäft deutlich jenseits der Strafverteidigung in Mitleidenschaft zu ziehen. Kritik auf sich gezogen hat schließlich der „Lösungsansatz“ der BRAK zur – geldwäschebedingten – massenhaften Kündigung von Sammelanderkonten durch Kreditinstitute.
Trotz des eher durchwachsenen Zwischenbefunds drängt die EU-Kommission nun auf die Umsetzung ihrer Strategie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ein Teil der bisherigen GwG-Regelungen soll im Wege einer unmittelbar anwendbaren EU-Geldwäsche-Verordnung vollharmonisiert werden. Bei der Umsetzung der (dann sechsten) Geldwäscherichtlinie sondern den nationalen Gesetzgebern dagegen noch Spielräume verbleiben, vor allem bei der politisch sensiblen Bargeldgrenze. Beschlossen scheint aber schon die Einrichtung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA).
Tagesaktuelle Entwicklungen werden kurzfristig aufgenommen. Umgewichtungen müssen daher vorbehalten bleiben.
Themenübersicht:
• EU-Finanzschutzstärkungsgesetz (u.a. EuStA und Institutionenfragen)
• aktuelle Probleme der Geldwäsche- und Transparenzregister - Wegfall der Eintragungsfiktion, Änderung des Begriffs des wirtschaftlich Berechtigten
- Erweiterung der Transparenzregisterpflichtigen nach dem TraFinG
- Unstimmigkeitsmeldung, Fristen, Sanktionen, Freistellung von Verantwortlichkeit bei Verdachtsmeldung/Strafanzeige
- freier Zugang zum Geldwäscheregister verletzt EU-Grundrechte (EuGH November 2022)
• sog. all crimes approach im neugefassten § 261 StGB - Verzicht auf einen Vortatenkatalog
- Wegfall der ersparten Aufwendungen
- Beibehaltung des Leichtfertigkeitstatbestands
- Auswirkungen auf Rechtsberatung jenseits der Strafverteidigung
• Sammelanderkonten der Anwaltschaft - Geldwäscheproblematik
- Rettungsversuch der BRAK (Anpassung von § 4 BORA)
• EU-Strategie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Stand der neuen EU-Geldwäsche-VO (COM (2021)420 )
- Teilharmonisierung des EU-Geldwäscherechts
- KYC (know your customer)-Prüfungen (Artt. 16-36 VO-E)
- Adressaten/Umfang abhängig von Risiko-Assessment
- Stand der neuen 6. EU-Geldwäsche-RL (COM (2021)423 )
- Bargeldgrenze (10.000 EUR oder Gegenwert in anderen Währungen)
- neue Anti Money Laundering Agency (AMLA)
- Neufassung der Geldtransferverordnung