Dr. Dietrich: UPDATE Widerruf des Verbraucherkredits nach dem Eingreifen des EuGH
Referent: Dr. Bernhard Dietrich, Richter am Kammergericht (ehem. Senat für Streitigkeiten aus ?Bank- und Finanzgeschäften), Berlin
Die Probleme um die die ab dem 30. Juli 2010 maßgeblichen Pflichtangaben schienen weitgehend geklärt – doch nach zwei kraftvollen Interventionen aus Luxemburg steht die deutschrechtliche Umsetzung des Widerrufsrechts nach der Verbraucherkreditrichtlinie 2008 nun vor einem Scherbenhaufen. Es zeichnet sich eine dauerhafte Spaltung der Rechtslage zwischen den Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen und den Immobiliarkrediten ab. Ob die deutschrechtliche Gesetzlichkeitsfiktion einer Prüfung durch den EuGH standhalten würde, steht mehr als je in Zweifel. Mit dem Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts vom 09.06.2021 werden nur zaghafte Reparaturversuche unternommen.
Die Risiken für die Institute erscheinen weniger beherrschbar als je zuvor, zumal der EuGH nun auch noch Verwirkung und Rechtsmissbrauch aus dem Spiel genommen hat, was bei den früheren Vertragsgenerationen von großer praktischer Bedeutung war. Zugleich scheint es ernsthaft möglich, dass der Fernabsatz-Verbraucherkreditnehmer schlechter steht als bei einem Vertragsabschluss in der Filiale. Letztlich gewinnt der Verbraucherkreditwiderruf als Handlungsoption beim kreditfinanzierten Erwerb von beweglichen Gebrauchsgütern zunehmend an Bedeutung – nicht nur im sog. Dieselskandal.
Tagesaktuelle Entwicklungen (insbesondere Rechtsprechung) werden kurzfristig aufgenommen. Umgewichtungen müssen daher vorbehalten bleiben.
Themenübersicht:
Widerruf bei Darlehensverträgen im Präsenzgeschäft
• Pflichtangaben in der Vertragsgeneration ab dem 30. Juli 2010
• klare und verständliche/prägnante Widerrufsinformation, Kaskadenverweisung
• (Unionsrechtskonformität der) Gesetzlichkeitsfiktion
• Verwirkung und unzulässige Rechtsausübung
• Neufassung des Musters für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge durch das Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts vom 09.06.2021
Widerruf von Darlehensverträgen im Fernabsatz
• europäische Vollharmonisierung vs. deutschrechtliche Meistbegünstigung
• Wertersatz durch Institut und Fernabsatznehmer
Widerruf von Nebengeschäften und Sicherungsgeschäften
• Widerruf von Bürgschaften und bei Mithaftungsabreden
• Widerruf sog. Konditionenvereinbarungen
Verbraucherkreditwiderruf bei finanziertem Erwerb von Gebrauchsgütern
• Besonderheiten verbundener Verträge, Wertersatzpflicht