Dr. Euler: "Highlights" aus den Schnittstellen des Arbeits- und Sozialrechts zum Jahresende 2022
Referentin: Dr. Anja Katharina Euler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hemmler und Dr. Euler Rechtsanwaltspartnerschaft, Ludwigsburg
Zum 1.4.2022 ist da neue Erwerbsfeststellungsverfahren in Kraft getreten. Das Thema „ „Scheinselbstständigkeit“ und Haftungsrisiken hat durch einige wichtige höchstrichterliche Entscheidungen wieder an Bedeutung aufgenommen. In diesem 2,5-stündigem LIVE ONLINE Seminar bilden ausgewählte Probleme und aktuelle Entscheidungen des BAG und BSG einen speziellen Schwerpunkt. Die Änderungen zu den neuem Erwerbsfeststellungsverfahren werden dargestellt. Daneben wird die aktuelle Rechtsprechung zum Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung, zur behinderungsgerechte Beschäftigung und zum besonderen Kündigungsschutzes bzw. der ordnungsgemäßen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung mit praktischen Handlungsempfehlungen ( Klageanträge/Anhörung/Streitwert) unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des EuGh dargestellt.
Arbeitsprogramm:
Teil I: Risiken der Scheinselbstständigkeit 1.
Rechtliche Grundlagen 2.
Prüfung im Einzelfall/Abwägungskriterien 3.
Das neue Erwerbsfeststellungsverfahren 4.
Versicherungs-und Beitragspflicht des GmbH-Geschäftsführers 5.
Konsequenzen der Scheinselbstständigkeit
Teil II: Ausgewählte Probleme aus dem Schwerbehindertenrecht 1.
Behinderung/Schwerbehinderung und Gleichstellung 2.
Behinderungsgerechte Beschäftigung 3.
Das Verbot der Benachteiligung wegen der Behinderung 4.
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Kündigung 5.
Der besondere Kündigungsschutz
Dr. Anja Katharina Euler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dozentin und Mitautorin mehrerer Fachbücher zum Arbeitsrecht. Dazu gehören u.a. zum Schwerbehindertenarbeitsrecht ( SGB IX) im „Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht“ und „das arbeitsrechtliche Mandat“ und juris- Praxisreport Arbeitsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit sowie Lehrbeauftragte der dualen Hochschule Baden-Württemberg. Seit Anfang 2000 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen, berät mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, v.a. berät und vertritt Sie Ihre Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.