Dr. Fabian Pulz: Aktuelle Rechtsprechung zur Gleichbehandlung - AGG und Teilzeit
Referentin: Dr. Fabian Pulz, Richter am Bundesarbeitsgericht
In der jüngeren Vergangenheit liegt ein Schwerpunkt der Rechtsprechungstätigkeit des BAG im Bereich der Gleichbehandlung. Im Fokus standen u.a. Ungleichbehandlungen wegen des Geschlechts, des Alters und einer Behinderung. Anhand praktischer Anwendungsbeispiele sollen typische Fallgestaltungen erkennbar gemacht und ein Gerüst für den Prüfungsaufbau vermittelt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, die oft genug über Erfolg und Misserfolg im Prozess entscheidet. Von zentraler Bedeutung ist hier § 22 AGG mit seinen besonderen Beweisregeln für den kausalen Zusammenhang zwischen einem verpönten Merkmal und der Benachteiligung. Schließlich soll der Blick dafür geschärft werden, ob sich die Ausübung der Rechte nach dem AGG - ausnahmsweise - als Rechtsmissbrauch darstellt. Trotz hoher Anforderungen sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vereinzelt rechtsmissbräuchliche Fallgestaltungen aufgetreten, die es sicher zu identifizieren gilt.
Nach Jahrzehnten des Streits ist nunmehr in Grundsatzentscheidungen des EuGH und BAG eine weitere Gleichbehandlungsfrage geklärt: Teilzeitkräfte haben regelmäßig einen Anspruch auf Überstundenzuschläge bereits ab Überschreiten ihrer individuell vereinbarten Arbeitszeit und nicht erst, wenn sie die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschreiten. Für die erfolgreiche Beratung und Prozessführung ist entscheidend, die neue Rechtsprechung sicher anzuwenden - auch und gerade wenn eine Vielzahl von Arbeitnehmern betroffen ist.
Ungleichbehandlungen nach AGG wegen des Geschlechts, des Alters und einer Behinderung
• Prüfungsaufbau
• Darlegungs- und Beweislast
• Indizien nach § 22 AGG und deren Widerlegung
• Rechtsmissbrauch
Typische Fallgestaltungen nach AGG
• Altersgrenze - Bewerbung von Arbeitnehmern im Rentenalter
• Bewerbung auf nicht geschlechtsneutral ausgeschriebene Stellen
• Verletzung von Verfahrensvorschriften bei schwerbehinderten Bewerbern
Teilzeitarbeit und Überstundenzuschläge
• Worin liegt die Ungleichbehandlung?
• Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen
• Entgeltanspruch auf Zuschläge
• Entschädigungsansprüche aufgrund mittelbarer Benachteiligung wegen des Geschlechts
• Höhe der Entschädigungsansprüche
Am 10. Juli 2025 richtet der AnwaltVerein Stuttgart den 2. Baden-Württembergischen Arbeitsrechtstag aus - als Hybridveranstaltung vor Ort in Stuttgart und parallel live online bei den Juristischen Fachseminaren. Es warten vier spannende Vorträge namhafter Referenten und Referentinnen à 90 Minuten auf Sie - natürlich anrechenbar gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht.