Das Nebengüterrecht gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Selbst wenn die Beteiligten während der Ehe keinen Zugewinn gewirtschaftet haben, also eine Verlustgemeinschaft im Grunde genommen geführt wurde, müssen gemeinsame Kredite und Ähnliches abgewickelt werden. Daneben ist das Verbot der Doppelverwertung zu beachten. Dies betrifft insbesondere das Verhältnis des Nebengüterrechts zum Unterhalt, aber natürlich auch zum Zugewinnausgleich.
Behandelt wird insbesondere:
Aktuelle Rechtsprechung und taktische Hinweise zum Nebengüterrecht werden tagesaktuell einbezogen.