Dr. h. c. Edith Kindermann: Fristen und Fristwahrung im FamilienrechtReferent:
Dr. h. c. Edith Kindermann, Rechtsanwältin, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins
Fristen bestimmen den anwaltlichen Alltag. Sie begegnen uns im Familienrecht in vielfältigen Formen und verlangen unterschiedliches Handeln. Ein sicherer Umgang hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Im Einzelnen werden u.a. behandelt:
- Übersicht über materiell- und verfahrensrechtliche Fristen im Familienrecht
- Die Organisation von Fristen: erkennen, notieren, wahren, streichen
- Verjährung (Dauer: Regelverjährung und Ausnahmen davon; Beginn, Ende, Hemmungstatbestände – familiäre, Verhandlung, gerichtliche Geltendmachung -, Neubeginn; Vereinbarungen in Bezug auf die Verjährung)
- Ausschlussfristen (z.B. § 1568a BGB, § 1585a BGB, § 238 FamFG) und Maßnahmen
- Rechtsmittelfristen im besonderen inklusive Besonderheiten im VKH-Mandat
- Rechtsmittel gegen falsche Rechtskraftvermerke