Referent: Dr. Jan Luckey LL.M. LL.M., Richter am OLG Köln, u.a. Autor „Personenschaden“, Mitautor "Schmerzensgeld“
Der Todesfall ist im Haftungsrecht eine eher seltene, aber umso haftungsträchtigere Materie. Im Seminar werden die mit einem Todesfall zusammenhängenden Ansprüche umfassend dargestellt; der praxisrelevante Fall des Unterhaltsausfalls wird mit konkreten Fall- und Berechnungsbeispielen in sämtlichen Varianten erläutert. Das Hinterbliebenengeld – insbesondere mit Blick auf die jüngsten Vorgaben des BGH – wird ausführlich unter Berücksichtigung prozessualer Fallen dargestellt, auch die Besonderheiten des Schmerzensgelds im Todesfall ("Schockschaden", auch hier Rechtsprechungsänderung des BGH!) finden Behandlung.