Dr. Kurze: Das neue Betreuungsrecht ab 1.1.2023 für MedizinrechtlerInnenReferent:
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze, Fachanwalt für Erbrecht, Vorsorgeanwalt, KÄRGEL DE MAIZIÈRE & PARTNER Rechtsanwälte Notare, Berlin
Zum 1.1.2023 ändern sich alleine im BGB mehr als 150 Paragrafen. Die meisten betreffen das Betreuungsrecht, welches umfassend reformiert und modernisiert wird. Genehmigungstatbestände ändern sich, ein neues Ehegattenvertretungsrecht wird eingeführt, die Betreuungsbehördenbeglaubigung wird beschnitten, Betreuer müssen Angehörigen Auskünfte geben, Vorsorgevollmachten können suspendiert und nur noch mit gerichtlicher Genehmigungen widerrufen werden, Patientenverfügungen können im ZVR registriert und Registrierungen von Ärzten abgefragt werden und vieles mehr. In dem Seminar wird die Reform insgesamt und in Bezug auf die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis dargestellt.
Dabei wird auf die die rechtlich besonders relevanten Aspekte im Medizinrecht wie das Ehegattenvertretungsrecht in gesundheitlichen Angelegenheiten sowie Änderungen in Bezug auf die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung speziell eingegangen.
In dem Seminar sollen auch die wichtigsten Erkenntnisse für die Mandatsbearbeitung sowie die Beratung Dritter wie z.B. Ärzte und Krankenhäuser behandelt werden.