Dr. Roßmann: Nebengüterrecht

Rechtsgebiet:
Familienrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Selbststudium
99,00 €
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Kursbeschreibung

Entscheidungen zum Nebengüterrecht nehmen konstant zu, woran die wachsende Bedeutung der Thematik erkennbar wird. Grund dafür ist, dass die Durchführung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung nach den Normen des Familienrechts nur in wenigen Fällen bereits zu einer vollständigen Entflechtung des während der Dauer der Ehezeit von den Ehegatten erworbenen Vermögens führt. So bleibt das im Miteigentum stehende Haus gemeinsames Eigentum, so dass es – soll eine Änderung herbeigeführt werden – mindestens der Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft (Bruchteilsgemeinschaft) bedarf, ggf. aber auch einer Regelung über eine zu leistende Nutzungsentschädigung. Auch gemeinsam aufgenommene Kredite bedürfen selbst nach Durchführung eines Zugewinnausgleichs häufig der Klärung.  Sehr oft sind auch steuerliche Fragen (Zusammenveranlagung) noch abschließend zu klären. Daneben kommt es verstärkt auch zu Verfahren, die dadurch bedingt sind, dass Eheleute während der Ehe „echte“ GbR`s gegründet haben, die bedingt durch Trennung und Scheidung auseinandergesetzt werden müssen. Auch die Ehegatteninnengesellschaft ist nach wie vor von Bedeutung. Die Auseinandersetzung mit der Thematik ist nicht nur aufgrund der meist recht hohen Streitwerte lohnend, sondern auch im Hinblick auf die Vermeidung von Haftung. Das Skript enthält eine systematische Darstellung des Nebengüterrechts und geht auch auf das Verhältnis zum Güterrecht ausführlich ein.

Behandelt im Skript wird unter anderem

·         das Verhältnis von Nebengüterrecht zu Güterrecht, Doppelverwertungsverbot

·         Gesamtschuldnerausgleich, insbes. Miet- und Steuerschulden – u.a. (OLG Bamberg, FuR 2023, 240)

·         Gesamtschuldnerausgleich im Verhältnis zum Unterhalt (OLG Frankfurt, FamRZ 2022, 1265)

·         Gesamtgläubigerausgleich (gemeinsame Konten) (OLG Brandenburg, FamRZ 2022, 857)

·         Ehegatteninnengesellschaft (OLG Koblenz, FamRZ 2023, 427)

·         Ehegattenaußengesellschaft (OLG Stuttgart, NZFam 2022, 658)

·         ehebezogene Zuwendung (OLG Bremen, FF 2023, 306)

·         Herausgabe einer Immobilie nach § 985 BGB

·         Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 BGB (OLG Frankfurt, FamRZ 2022, 1274)

·         Nutzungsentschädigung nach § 745 Abs. 2 BGB

·         Teilungsversteigerung (BGH, FamRZ 2023, 352)

·         Übertragung von Miteigentum an früheren Ehegatten, steuerpflichtig? (BFH, FamRZ 2023, 857)

·         Schwiegerelternansprüche (OLG Frankfurt NZFam 2022, 379)


Umfang: 67 Seiten

Termin / Kursort

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