Dr. Selk: Eigenbedarfskündigung und Rüstzeug für die Beweisaufnahme – Prozessuale Besonderheiten um den Eigenbedarfsprozess
Referent: Rechtsanwalt Dr. Michael Selk, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht , Fachanwalt für Strafrecht, Weiland Rechtsanwälte, Hamburg
Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen bzw. der Räumungsklagen wegen Eigenbedarfs ist nach wie vor hoch. Die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast sind auch den Gerichten nicht immer bekannt. Insbesondere die Maßstäbe an das Beweismaß sind oft fehlerhaft angelegt – schon die Zeugenbefragungen verlaufen oft fehlerhaft. Tatsächlich sind die aus dem Strafprozess bekannten Kriterien an die Zeugenbefragung, aber auch an die Maßstäbe der Beweiswürdigung (Stichworte: Aussagenanalyse, Nullhypothese, Realkennzeichen usw) im Zivilprozess anzuwenden. Zivilprozessuale Besonderheiten – insbesondere auch zu den Rechtsmitteln – runden den Vortrag ab.
Gliederung:
• Eigenbedarf und materielle Voraussetzungen
• Eigenbedarf und das Bestreiten
• Eigenbedarf, Beweisaufnahme und Zeugenbefragung
• Protokollierung der Aussagen
• Beweismittelverlust und selbständiges Beweisverfahren
• Rechtsmittel und Verfahrensfehler