Dr. Viefhues: Die Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Sicht des Antragsgegners), Teil I

Rechtsgebiet:
Familienrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
79,00 €
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Kursbeschreibung

Dr. Viefhues: Die Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Sicht des Antragsgegners), Teil IReferent: Dr. Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D. und Bandherausgeber Familienrecht und Autor im Online-Juris-Praxiskommentar BGB


Der Referent gibt Ihnen praktische Hilfestellungen, um eine möglichst effektive Bearbeitung von Familiensachen sicherzustellen und - vor allem - Fehler zu vermeiden.


Themeninhalte Teil I
Di, 06. September 2022, 14.00-16.45 Uhr (2,5h) bzw. Mi., 07. Dezember 2022, 09.00-11.45 Uhr (2,5h):

•    Abwehr im Vorfeld – Auskunftsverlangen
•    taktisches Vorgehen gegen das Zahlungsverlangen
•    taktisches Vorgehen gegen Titulierungsverlangen
•    Verteidigung gegen einen Zahlungsanspruch im gerichtlichen Verfahren
    –    Inhaltliche Abwehr chancenlos – Anerkenntnis
    –    Teilleistungen – Erledigung)
    –    Abwehr: kein Verzug von Unterhaltsrückstand
    –    Abwehr: Verwirkung von Unterhaltsrückstand
•    Verteidigung gegen einen Zahlungsanspruch auf laufenden Unterhalt
•    Anspruchsgrundlagen Ehegattenunterhalt
•    Bemessung des Bedarfes des berechtigten Ehegatten – eheliche Lebensverhältnisse
•    Der Grundsatz der Zeitgleichheit (Kongruenz) zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit
•    Abwehr beim Ehegattenunterhalt durch Verweis auf Vermögensbildungsrücklagen während der Ehe

Themeninhalte Teil II
Di, 06. September 2022, 14.00-16.45 Uhr (2,5h) bzw. Mi., 07. Dezember 2022, 13.45-16.30 Uhr (2,5h):

•    Bedürftigkeit des berechtigten Ehegatten
    –    Vermögenseinsatz der Berechtigten
•    Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten
    –    Eingeschränkte Leistungsfähigkeit
    –    Wohnvorteil
    –    Abwehr durch Ratenbelastungen (Schulden)
•    Anspruchseinschränkung § 1578b BGB
•    Anspruchseinschränkung § 1579 BGB
•    Abwehrmöglichkeiten beim Minderjährigenunterhalt
•    Abwehr beim Volljährigenunterhalt
•    Abwehr bei § 1615l BGB
•    Abwehr in Abänderungsverfahren – Präklusionsfalle
•    Abwehr gegen Rückzahlungsansprüche

Termin / Kursort

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