Dr. Viefhues: Die Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Sicht des Antragsgegners), Teil IReferent:
Dr. Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D. und Bandherausgeber Familienrecht und Autor im Online-Juris-Praxiskommentar BGB
Der Referent gibt Ihnen praktische Hilfestellungen, um eine möglichst effektive Bearbeitung von Familiensachen sicherzustellen und - vor allem - Fehler zu vermeiden.
Themeninhalte Teil I
Di, 06. September 2022, 14.00-16.45 Uhr (2,5h) bzw. Mi., 07. Dezember 2022, 09.00-11.45 Uhr (2,5h):
• Abwehr im Vorfeld – Auskunftsverlangen
• taktisches Vorgehen gegen das Zahlungsverlangen
• taktisches Vorgehen gegen Titulierungsverlangen
• Verteidigung gegen einen Zahlungsanspruch im gerichtlichen Verfahren
– Inhaltliche Abwehr chancenlos – Anerkenntnis
– Teilleistungen – Erledigung)
– Abwehr: kein Verzug von Unterhaltsrückstand
– Abwehr: Verwirkung von Unterhaltsrückstand
• Verteidigung gegen einen Zahlungsanspruch auf laufenden Unterhalt
• Anspruchsgrundlagen Ehegattenunterhalt
• Bemessung des Bedarfes des berechtigten Ehegatten – eheliche Lebensverhältnisse
• Der Grundsatz der Zeitgleichheit (Kongruenz) zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit
• Abwehr beim Ehegattenunterhalt durch Verweis auf Vermögensbildungsrücklagen während der Ehe
Themeninhalte Teil II
Di, 06. September 2022, 14.00-16.45 Uhr (2,5h) bzw. Mi., 07. Dezember 2022, 13.45-16.30 Uhr (2,5h):
• Bedürftigkeit des berechtigten Ehegatten
– Vermögenseinsatz der Berechtigten
• Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten
– Eingeschränkte Leistungsfähigkeit
– Wohnvorteil
– Abwehr durch Ratenbelastungen (Schulden)
• Anspruchseinschränkung § 1578b BGB
• Anspruchseinschränkung § 1579 BGB
• Abwehrmöglichkeiten beim Minderjährigenunterhalt
• Abwehr beim Volljährigenunterhalt
• Abwehr bei § 1615l BGB
• Abwehr in Abänderungsverfahren – Präklusionsfalle
• Abwehr gegen Rückzahlungsansprüche