Dr. Viefhues: Die Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Sicht des Antragsgegners), Teil IIReferent:
Dr. Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D. und Bandherausgeber Familienrecht und Autor im Online-Juris-Praxiskommentar BGB
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Der Referent gibt in diesem Seminar praktische Hilfestellung, um eine möglichst effektive Bearbeitung von Familiensachen sicherzustellen und - vor allem - Fehler zu vermeiden.
Themeninhalte Teil II
Mi, 02. Februar 2022, 13.30-16.15 Uhr (2,5h):
• Bedürftigkeit des berechtigten Ehegatten
– Vermögenseinsatz der Berechtigten
• Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten
– Eingeschränkte Leistungsfähigkeit
– Wohnvorteil
– Abwehr durch Ratenbelastungen (Schulden)
• Anspruchseinschränkung § 1578b BGB
• Anspruchseinschränkung § 1579 BGB
• Abwehrmöglichkeiten beim Minderjährigenunterhalt
• Abwehr beim Volljährigenunterhalt
• Abwehr bei § 1615l BGB
• Abwehr in Abänderungsverfahren – Präklusionsfalle
• Abwehr gegen Rückzahlungsansprüche
Themeninhalte Teil I
Mi, 02. Februar 2022, 09.15-12.00 Uhr (2,5h):
• Abwehr im Vorfeld – Auskunftsverlangen
• taktisches Vorgehen gegen das Zahlungsverlangen
• taktisches Vorgehen gegen Titulierungsverlangen
• Verteidigung gegen einen Zahlungsanspruch im gerichtlichen Verfahren
– Inhaltliche Abwehr chancenlos – Anerkenntnis
– Teilleistungen – Erledigung)
– Abwehr: kein Verzug von Unterhaltsrückstand
– Abwehr: Verwirkung von Unterhaltsrückstand
• Verteidigung gegen einen Zahlungsanspruch auf laufenden Unterhalt
• Anspruchsgrundlagen Ehegattenunterhalt
• Bemessung des Bedarfes des berechtigten Ehegatten – eheliche Lebensverhältnisse
• Der Grundsatz der Zeitgleichheit (Kongruenz) zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit
• Abwehr beim Ehegattenunterhalt durch Verweis auf Vermögensbildungsrücklagen während der Ehe