Onlineseminar2.5 Std.Familienrecht

Dr. Viefhues: Neu: Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (Anspruchstellersicht), Teil I

Angeboten von Juristische Fachseminare
Rechtsgebiet:
Familienrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
79,00 €
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Kursbeschreibung

Dr. Viefhues: Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (Anspruchstellersicht), Teil IReferent: Dr. Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D. und Bandherausgeber Familienrecht und Autor im Online-Juris-Praxiskommentar BGB


Das neue Thema ist spiegelbildlich zum Thema „Abwehr von Unterhaltsansprüchen“. Dort beleuchten wir die Situation aus der Sicht des Unterhaltspflichtigen, der nicht zahlen will (Anspruchstellersicht).


Mo, 16. Mai 2022, 09.15-12.00 Uhr (2,5h): Teil I


Im Einzelnen:

Vorbereitung der Durchsetzung

•    Auskunftsverlangen (Ausgestaltung und Umsetzung, Ziel und Zweck)
•    Zahlungsverlangen (korrekte Bezifferung)
•    Taktisches Vorgehen bei freiwilligen Leistungen des Pflichtigen

Gerichtlichen Durchsetzung im Leistungsverfahren

•    Gerichtliche Zuständigkeit
•    Korrekter Antrag im Leistungsverfahren
•    Anspruchsbegründung beim Minderjährigenunterhalt
•    Berechtigung zur Durchsetzung von Minderjährigenunterhalt
•    Anspruchsbegründung beim Volljährigenunterhalt
•    Berechnungsfragen beim Volljährigenunterhalt

 

Mo, 16. Mai 2022, 13.30-16.15 Uhr (2,5h): Teil II

Im Einzelnen:

Gerichtlichen Durchsetzung im Leistungsverfahren (Fortsetzung)

•    Anspruchsbegründung beim Ehegattenunterhalt
•    Berechnungsfragen beim Ehegattenunterhalt
•    Abwehr von Einwendungen (§ 1578b BGB, § 1579 BGB)
•    Konkurrenz von Unterhaltsansprüchen verschiedener Berechtigter (Rangfragen)
•    Berücksichtigung von Teilleistungen im Verfahren
•    Durchsetzung von Unterhaltsrückständen

Vorgehensweise bei vorhandenen Unterhaltstiteln (Abänderungsverfahren)


Beide Teile sind unabhängig buchbar!

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.