Dr. Viefhues: Neu: Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (Anspruchstellersicht), Teil II

Rechtsgebiet:
Familienrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
79,00 €
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Kursbeschreibung

Dr. Viefhues: Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (Anspruchstellersicht), Teil IIReferent: Dr. Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D. und Bandherausgeber Familienrecht und Autor im Online-Juris-Praxiskommentar BGB

Das neue Thema ist spiegelbildlich zum Thema „Abwehr von Unterhaltsansprüchen“. Dort beleuchten wir die Situation aus der Sicht des Unterhaltspflichtigen, der nicht zahlen will (Anspruchstellersicht).


Mo, 06. Februar 2023, 13.30-16.15 Uhr (2,5h): Teil II


Im Einzelnen:

Unterhaltstatbestände 

Berechnungsfragen beim Ehegattenunterhalt

- Zeitpunkt nachteiliger Veränderungen beachten! 

- Abweichung von der Durchschnittsberechnung beim unterhaltsrelevanten Einkommen 

- Berechnungsrisiko: Rücklagen zur Vermögensbildung während der Ehe

- Günstigere Berechnung des Unterhaltes eines kinderbetreuenden Ehegatten 

Abwehr von Einwendungen (§ 1578b BGB, § 1579 BGB)

- Abwehr bei 1578b BGB 

Der ehebedingte Nachteil 

Die nacheheliche Solidarität 

- Abwehr des späteren Einwandes aus § 1578b II BGB durch Präklusion

- „Präklusion“ bei Vereinbarungen ?? 

- Abwehr der Einwendung aus § 1579 BGB 

Durchsetzung von Unterhaltsrückständen (Verzug) 

Verteidigung eines vorhandenen Unterhaltstitels gegen Abänderungsantrag 

Überzahlter Unterhalt: Verteidigung gegen Rückzahlungsverlangen

Mo, 06. Februar 2023, 09.00-11.45 Uhr (2,5h): Teil I

Im Einzelnen:

Taktisch geschickte Vorbereitung der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs – Auskunftsverlangen

Taktisches Vorgehen bei freiwilligen Leistungen des Pflichtigen

Pflichtiger erstellt Titel über Teilbetrag – Verfahrenstaktik

Gerichtliche Durchsetzung im Leistungsverfahren

Anspruchsbegründung beim Minderjährigenunterhalt 

Berechtigung zur Durchsetzung von Minderjährigenunterhalt 

Eintritt der Volljährigkeit 

Anspruchsbegründung beim Volljährigenunterhalt 

Anteilige Haftung beim Volljährigenunterhalt 

Anteilige Haftung – Verfahrensrecht 


Beide Teile sind unabhängig buchbar!

Termin / Kursort

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