Das Wechselmodell gewinnt in der familienrechtlichen Beratungspraxis immer mehr an Bedeutung. Dabei ist vor allem die Berechnung des Unterhaltes mit erheblichen Schwierigkeiten vorhanden. Gesetzgeberische Vorgaben bestehen nicht, die Praxis ist daher für die Behandlung der Fälle auf die Rechtsprechung des BGH angewiesen. Im Einzelnen:• Unter welchen Voraussetzungen kann ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden?• Wann liegt aus unterhaltsrechtlicher Sicht ein paritätisches Wechselmodell vor?• Nach welchen Grundsätzen berechnet sich der Unterhalt beim Wechselmodell im Gegensatz zum Residenzmodell?• Wie wird das Kindergeld verteilt zwischen den Eltern?• Wie wird der Tabellenunterhalt festgelegt beim Wechselmodell?• Wie wird der Tabellenunterhalt verteilt zwischen den Eltern?• Wie werden besondere Bedarfspositionen in die Berechnung einbezogen?• Wie berechnet sich der Unterhalt bei Geringsverdienern?• Welche verfahrensrechtlichen Probleme bestehen bei streitiger Unterhaltsfestlegung?• Wie stellt sich die Auskunftssituation dar?• Welche Auswirkungen hat das Wechselmodell auf den Ehegattenunterhalt?• Wie berechnet sich der Unterhalt beim sog. erweiterten Umgangsrecht?• Weitere Konsequenzen des Wechselmodells (UVG, Wohnsitz des Kindes)