Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit im familienrechtlichen Dezernat. Dabei sind folgende Eckpunkte relevant: • Erhöhte Tabellenbeträge beim Kindesunterhalt • Einheitliches Kindergeld 250 € • Erhöhter Bedarf für studierende Kinder • Erhöhte Selbstbehaltssätze • Klarstellung zur weiteren Erhöhungen des Selbstbehaltes
Inhalt:
A. Düsseldorfer Tabelle 2023 I. Tabellenwerte Düsseldorfer Tabelle 2023 II. Düsseldorfer Tabelle 2023 - Zahlbeträge III. Bedarfssätze für Studierende IV. Selbstbehaltsätze für den Minderjährigenunterhalt V. Selbstbehaltsätze Ehegattenunterhalt VI. Selbstbehaltsätze Volljährigenunterhalt VII. Rückwirkende Anwendung der TabelleB. Corona-Sonderzahlungen I. Kinderbonus II. Bonus für Mitarbeiter in Altenpflege und Krankenhaus III. Corona-Überbrückungshilfe für Unternehmen IV. EnergiepreispauschaleC. Streit um die geänderte Berechnung des BGH beim Unterhalt eines kinderbetreuenden Ehegatten I. Kurzdarstellung der geänderten Rechtsprechung des BGH II. Kritik aus der Literatur III. Zustimmung aus der Literatur IV. Zustimmung in der Rechtsprechung V. Stellungnahme zum Meinungsstreit VI. Bewertung der Auswirkungen VII. Umsetzung der geänderten BGH-Rechtsprechung in Sonderfällen des Ehegattenunterhaltes VIII. Auswirkungen auf die anteilige Haftung beim Unterhalt des minderjährigen Kindes IX. Verfahrensrecht: Abänderungsverfahren?D. Fiktive Einkünfte im Unterhaltsrecht I. Verletzung einer Erwerbsobliegenheit II. Verletzung einer VermögensverwertungsobliegenheitE. unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit und Krankheit I. Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente II. Nicht beantragte Erwerbsunfähigkeitsrente III. Laufendes RentenverfahrenF. Schuldenbelastungen beim MinderjährigenunterhaltG. Anhang: Schürmann – Tabelle
Umfang: 64 Seiten