Die Betreuung des Kindes im paritätischen Wechselmodell erfreut sich wachsender Beliebtheit.
Das paritätische Wechselmodell kann durch eine Einigung der Eltern zustande kommen. Möglich ist aber auch, dass – bei fehlender Einigung der Eltern – die Frage der Betreuung des Kindes Gegenstand eines kindschaftsrechtlichen gerichtlichen Verfahrens wird und erst durch eine Entscheidung des Gerichts das Wechselmodell angeordnet wird. In beiden Fällen ist die Unterhaltsfrage zu klären.
Das vorliegende Skript geht u.a. auf die Voraussetzungen des Wechselmodells sowie mögliche verfahrensrechtliche Fragen ein und stellt zahlreiche praxisnahe Berechnungsbeispiele zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
I. Wie kommt das Wechselmodell zustande?
II. Kindesunterhalt im Wechselmodell
III. Das Nestmodell
IV. Wann liegt ein Wechselmodell vor?
V. Grundsätze für die Berechnung des Unterhaltes im Wechselmodell
VI. Kindergeldberechtigung - die Kindergeldfalle
VII. Behandlung von besonderen Bedarfspositionen
VIII. Berechnungsbeispiel zum Wechselmodell mit besonderen Bedarfspositionen
IX. Mischfall: ein Kind im Wechselmodell, ein Kind im Residenzmodell betreut
X. Wechselmodell in Geringverdienerfällen
XI. Verfahrensrechtliche Fragen beim Wechselmodell
XII. Auskunft beim Wechselmodell
XIII. Bestehender Unterhaltstitel beim Übergang zum Wechselmodell
XIV. Unterhaltsvorschuss bei Wechselmodell und erweitertem Umgang
Umfang
62 Seiten