Onlineseminar2.5 Std.Familienrecht

Dr. Wolfram Viefhues: Erwerbsobliegenheiten im Unterhaltsrecht

Angeboten von Juristische Fachseminare
Rechtsgebiet:
Familienrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
89,00 €
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Kursbeschreibung

Dr. Wolfram Viefhues: Erwerbsobliegenheiten im UnterhaltsrechtReferent: Dr. Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D. und Bandherausgeber Familienrecht und Autor im Online-Juris-Praxiskommentar BGB 


Erwerbsobliegenheiten haben in der Unterhaltspraxis eine große Bedeutung als Grundlage für die Anrechnung fiktiver Einkünfte. Das Seminar behandelt vor allem die damit zusammenhängenden Fragen.

Rechtliche Grundlagen für die Annahme von Fiktionen

Erwerbsobliegenheiten und fiktive Einkünfte

        o Umfang der Erwerbsobliegenheit in verschiedenen Unterhaltsbeziehungen

                 Familienunterhalt

                 Trennungsunterhalt

                 Nachscheidungsunterhalt

                 Minderjährigenunterhalt

                 Volljährigenunterhalt

      o Gründe für die Ausweitung bzw. Änderung einer Erwerbstätigkeit

      o Gründe für die Reduzierung von Erwerbstätigkeiten

      o Krankheit beim Unterhaltsberechtigten und beim Unterhaltspflichtigen

      o Arbeitslosigkeit und fiktive Erwerbseinkünfte

      o Erzielbares Einkommen

      o Nebentätigkeitsobliegenheit

Mangelhafte Nutzung des Vermögens

Weitere Anwendungsfälle für fiktive Einkünfte

•      Bedarf – Bedürftigkeit - Leistungsfähigkeit

•      Spätere Einkommenserhöhung speziell durch Karriere

•      Spätere Einkommensreduzierungen/Rente

•      Zeitabschnitte beim Kindesunterhalt (Minderjährigenunterhalt – Volljährigenunterhalt)

•      Aktuelle Entscheidungen bis zum Seminartag

•      Ausblick auf die geplante Unterhaltsrechtsreform 


Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.