Selbststudium5 Std.Familienrecht

Dr. Wolfram Viefhues: Praktische Unterschiede zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Angeboten von Juristische FachseminareReferent: Dr. Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D. und Bandherausgeber Familienrecht und Autor im Online-Juris-Praxiskommentar BGB 
Rechtsgebiet:
Familienrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Selbststudium
138,00 €

Kursbeschreibung

Die rechtliche Situation verheirateter Partner und unverheirateter Partner unterscheidet sich in vielen Punkten, über die in den nachfolgenden Ausführungen Beitrag (mit dem Schwerpunkt des Unterhaltsrechts) informiert werden soll.

Das Skript stellt die rechtlichen Unterschiede zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft systematisch und praxisnah dar. Ein Schwerpunkt liegt auf den unterschiedlichen Unterhaltsansprüchen bei Trennung und Kinderbetreuung. Darüber hinaus werden Vermögensfragen sowie die Unterschiede im Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Erb- und Steuerrecht praxisnah erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele und Praxishinweise verdeutlichen die oft unterschätzten rechtlichen Folgen der jeweiligen Lebensform. Das Skript bietet damit eine wertvolle Orientierung für die familienrechtliche Beratung und gerichtliche Praxis.

Inhaltsverzeichnis

A. Unterhaltsrechtliche Situation

I. Unterhaltsansprüche eines Ehegatten

II. Unterhaltsansprüche eines unverheirateten Partners

III. Vergleich der Anspruchsvoraussetzungen beim Kinderbetreuungsunterhalt

B. Bedarf der Unterhaltsberechtigten

I. Bedarf beim Ehegattenunterhalt

II. Bedarf eines unverheirateten Elternteils

III. Besondere Bedarfspositionen

IV. Sonderfälle beim Bedarf des unverheirateten Elternteils

V. Weitere Besonderheiten bei § 1615 BGB

C. Bedürftigkeit der Berechtigten

I. Erwerbseinkommen

II. Andere Einkünfte

D. Vermögen der Berechtigten

I. Einkünfte aus Vermögen beim Ehegattenunterhalt

II. Einkünfte aus Vermögen bei § 1615l BGB

III. Einsatz der Vermögenssubstanz zur Deckung des eigenen Unterhaltsbedarfes beim Ehegattenunterhalt

IV. Einsatz der Vermögenssubstanz zur Deckung des eigenen Unterhaltsbedarfes bei § 1615l BGB

V. Speziell Wohnvorteil bei der Bedürftigkeit

E. Begrenzung durch den Halbteilungsgrundsatz

I. Grundsatz der Halbteilung beim Ehegattenunterhalt

II. Anspruchsfunktion und Schutzfunktion des Halbteilungsgrundsatzes

III. Halbteilung bei § 1615l BGB

F. Weitere Begrenzung

G. Gesetzliche Einschränkung des Unterhaltsanspruchs

I. Begrenzung und Befristung des Anspruchs

II. Einschränkung des Ehegattenunterhaltes nach 1579 BGB

III. Verwirkung von Betreuungsunterhalt bei § 1615l Abs. 3, 1611 BGB

IV. Versorgungsleistungen bei neuer Partnerschaft

H. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

I. Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

II. Erhöhung des Selbstbehaltes

III. Herabsetzung des Selbstbehaltes aufgrund der Lebensumstände des Unterhaltspflichtigen

J. Ersatzhaftung bei Leistungsunfähigkeit des Kindesvaters

K. Einsatz von Vermögen beim Pflichtigen

I. Vermögenserträge beim Unterhaltspflichtigen

II. Einsatz der Vermögenssubstanz des Unterhaltspflichtigen nach Zumutbarkeit

III. Kriterien für Ausnahmen von der Verwertungsobliegenheit

L. Vereinbarungen

I. Partnerschaftsverträge von unverheirateten Partnern

II. Verzicht auf Unterhaltsansprüche

III. Kosten bei der Erstellung von Unterhaltstiteln

M. Tod eines Unterhaltsbeteiligten - Vererbung im Unterhaltsrecht

I. Tod des unterhaltsberechtigten Ehegatten

II. Tod des unterhaltspflichtigen Ehegatten

III. Tod der unterhaltsberechtigten Mutter bei § 1615l BGB

IV. Tod des unterhaltspflichtigen Vaters bei § 1615l BGB

N. Neue Familienverhältnisse der Unterhaltsbeteiligten

I. Die geschiedene Mutter des Kindes (Anspruchsberechtigte aus § 1570 BGB) heiratet

II. Die unverheiratete Mutter des Kindes (Anspruchsberechtigte aus § 1615l BGB) ist bei Geburt des Kindes verheiratet

III. Die unverheiratete Mutter des Kindes (Anspruchsberechtigte aus § 1615l BGB) heiratet nach der Geburt des Kindes

IV. Der unterhaltspflichtige unverheiratete und aus § 1615l BGB unterhaltspflichtige Vater des Kindes ist verheiratet

V. Der unterhaltspflichtige geschiedene und aus § 1570 BGB unterhaltspflichtige Vater des Kindes heiratet

VI. Der Vater des Kindes bekommt ein weiteres Kind

VII. Die unterhaltsberechtigte Mutter bekommt ein weiteres Kind

O. Weitere rechtliche Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Partnerschaften

I. Zugewinnausgleich

II. Altersvorsorge (Versorgungsausgleich)

III. Allgemeines Erbrecht

IV. Die gemeinsame Wohnung

V. Hausrat der Partner

VI. Unterschiede bei der Abstammung des gemeinsamen Kindes

VII. Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

P. Fazit

Umfang

47 Seiten

Termin / Kursort

Selbststudium

Veranstaltungsinformation
Information
Dieser Kurs wird als Selbststudium durchgeführt. Nach erfolgreicher Buchung dieses Kurses können Sie ihn wann und wo Sie wollen absolvieren.
Referent
Dr. Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D. und Bandherausgeber Familienrecht und Autor im Online-Juris-Praxiskommentar BGB 
Preise
Preis
138,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Anrechnung im Selbststudium
Max. 5 Zeitstunden pro Jahr anrechenbar (§ 15 Abs. 4 FAO).
Lernerfolgskontrolle
Erforderlich; bei Nichtbestehen wiederholbar.
Verfügbarkeit
Jederzeit bearbeitbar – Sie benötigen nur ein internetfähiges Gerät.