Drs. Schulte: Der Rechtsformwechsel von Gesellschaften im Inland (nach der UmwG-Reform 2023) sowie grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge nach dem EU-Company Law Package und dem „UmRUG 2023“

Rechtsgebiet:
  • Internat. Wirtschaftsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Selbststudium
99,00 €
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Kursbeschreibung

- mit „Checklisten“ für die Praxis und den primärrechtlichen Grundlagen des Unionsrechts -

Das UmwG mit seinen insgesamt über 200 möglichen Variationen der Umstrukturierung von Unternehmen bietet auch eine Vielzahl möglicher Konstellationen des Wechsels eines Rechtsträgers von einer Rechtsform in eine andere Rechtsform. § 191 UmwG regelt insofern den Kreis der formwechselfähigen Rechtsträger. Dies sind neben Personenhandelsgesellschaften (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) auch Partnerschaftsgesellschaften nach dem PartGG, Kapitalgesellschaften i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 UmwG, eingetragene Genossenschaften nach dem GenG, rechtsfähige Vereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) auch Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts. Nicht alle diese Rechtsformen können aber auch im Rahmen eines Formwechselvorgangs neu entstehende Rechtsformen werden.

Inhalt:


A. DER INLÄNDISCHE FORMWECHSEL NACH DEM UMWG

1. MÖGLICHKEITEN DES FORMWECHSELS IM ÜBERBLICK
2. „TECHNISCHER ABLAUF“ NACH DEN VORSCHRIFTEN DES UMWG UND RECHTSFOLGEN DES VOLLZOGENEN FORMWECHSELS
3. KAPITALAUFBRINGUNG BEIM FORMWECHSEL IN EINE KAPITALGESELLSCHAFT

B. DER GRENZÜBERSCHREITENDE FORMWECHSEL NACH DEM EU-COMPANY-LAW-PACKAGE UND DEM „UMRUG 2023“

1. NIEDERLASSUNGSFREIHEIT ALS GRUNDPFEILER
a. Niederlassungsfreiheit für Unternehmen
b. Schutzbereich/Eingriffe
c. Rechtfertigung von Eingriffen in den Schutzbereich

2. DIE LEITENTSCHEIDUNGEN DES EUGH ZUM EUROPÄISCHEN GESELLSCHAFTSRECHT (ÜBERBLICK)

3. GRENZÜBERSCHREITENDER FORMWECHSEL INNERHALB DER EU NACH DEM UMRUG
a. Grenzüberschreitende formwechselnde „Heraus“-Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften
b. Grenzüberschreitende formwechselnde „Heraus“-Sitzverlegung von Personenhandelsgesellschaften
c. Grenzüberschreitende formwechselnde „Herein“-Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften
d. Grenzüberschreitende formwechselnde „Hinein“-Sitzverlegung von Personenhandelsgesellschaften

C.TABELLARISCHER ANHANG (FORMWECHSELNDE GRENZÜBERSCHREITENDE SITZVERLEGUNGEN)

TAB. 1: GRENZÜBERSCHREITENDE „HINAUSVERLEGUNG“ DES SATZUNGSSITZES
TAB. 2: GRENZÜBERSCHREITENDE „HINEINVERLEGUNG“ DES SATZUNGSSITZES
 

Umfang: 43 Seiten

Termin / Kursort

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