DUO Dr. Marlow/Spuhl: Aktuelles und Grundlegendes zur Versicherer- und Vermittlerhaftung
Referenten: DUO: Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl, beide Vors. Richter am Landgericht Berlin (Versicherungskammer)
Zeigen sich Deckungslücken, wie z.B. bei einer coronabedingten Betriebsschließung oder bei Hochwasserschäden, sollte die Anwältin/ der Anwalt eine „Quasideckung“ des Vermittlers und/oder des Versicherers qua Schadensersatz prüfen. Wir werden die auftretenden Rechtsfragen anhand aktueller Rechtsprechung erläutern; u.a.:
• OLG Nürnberg v. 3.2.2021 - zu Beratungspflichten bei Abschluss einer Elementarschadenversicherung
• OLG Karlsruhe v. 30.6.2021 - zum Beratungsanlass bei Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung.
• OLG Hamm v. 13.5.2020 - Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Beratung zur sog. Tresorklausel?
Auch werden wir ausführlich auf die grundlegenden Entscheidungen des BGH zum „weiten“ Umfang der Maklerpflichten = Maklerhaftung und zu den praktisch oft streitentscheidenden Darlegungs- und Beweislastfragen eingehen; z.B.:
• Trifft den Makler bei der Abwicklung eines Versicherungsfalles auch eine Pflicht zur Fristenkontrolle?
• Wie kann ein kausaler Schaden - „ohne die Pflichtverletzung hätte ich jetzt Versicherungsschutz“ - dargelegt werden?
• Welche Bedeutung hat die Beratungsdokumentation?
Kurz eingehen werden wir - anhand einer grundlegenden Entscheidung des BGH v. 15.6.2021 über die Reichweite des Datenauskunftsanspruchs nach der DSGVO - auf die Frage, ob, z.B. vor einer Klage gerichtet auf Schadensersatz, eine Ausforschung des späteren Prozessgegners (Maklers, Versicherers) möglich ist - „pre-trial discovery“?