Onlineseminar2.5 Std.Versicherungsrecht

DUO Dr. Marlow/Spuhl: NEU Aktuelles und Grundlegendes zur Versicherer- und Vermittlerhaftung

Angeboten von Juristische Fachseminare
Rechtsgebiet:
Versicherungsrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
79,00 €
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Kursbeschreibung

DUO Dr. Marlow/Spuhl: Aktuelles und Grundlegendes zur Versicherer- und Vermittlerhaftung

Referenten: DUO: Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl, beide Vors. Richter am Landgericht Berlin (Versicherungskammer)


Zeigen sich Deckungslücken, wie z.B. bei einer coronabedingten Betriebsschließung oder bei Hochwasserschäden,  sollte die Anwältin/ der Anwalt eine „Quasideckung“ des Vermittlers und/oder des Versicherers qua Schadensersatz prüfen. Wir werden die auftretenden Rechtsfragen anhand aktueller Rechtsprechung erläutern; u.a.:
•    OLG Nürnberg v. 3.2.2021 - zu Beratungspflichten bei Abschluss einer Elementarschadenversicherung   
•    OLG Karlsruhe v. 30.6.2021 - zum Beratungsanlass bei Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung.
•    OLG Hamm v. 13.5.2020 - Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Beratung zur sog. Tresorklausel?

Auch werden wir ausführlich auf die grundlegenden Entscheidungen des BGH zum „weiten“ Umfang der Maklerpflichten = Maklerhaftung und zu den praktisch oft streitentscheidenden Darlegungs- und Beweislastfragen eingehen; z.B.:
•    Trifft den Makler bei der Abwicklung eines Versicherungsfalles auch eine Pflicht zur Fristenkontrolle?
•    Wie kann ein kausaler Schaden - „ohne die Pflichtverletzung hätte ich jetzt Versicherungsschutz“ - dargelegt werden?
•    Welche Bedeutung hat die Beratungsdokumentation?

Kurz eingehen werden wir - anhand einer grundlegenden Entscheidung des BGH v. 15.6.2021 über die Reichweite des Datenauskunftsanspruchs nach der DSGVO - auf die Frage, ob, z.B. vor einer Klage gerichtet auf Schadensersatz, eine Ausforschung des späteren Prozessgegners (Maklers, Versicherers) möglich ist - „pre-trial discovery“?


Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.