DUO Lente-Poertgen/Poertgen: Schnittstelle Miet-/Sozialrecht: SGB II- oder XII-Bezug des Mieters als Glücksfall oder Niete?
Referenten-DUO: Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen und Moritz Poertgen, Rechtsreferendar beim Landgericht Düsseldorf
Sie vertreten anwaltlich die Interessen von Vermietern oder Mietern? Dann stellen sich oft Fragen zur Schnittstelle Mietrecht / Sozialrecht, ohne deren Kenntnis Sie keine umfassende Beratung leisten können!
Im Einzelnen:
• Was ist vor Abschluss eines Mietvertrages mit einem Leistungsbezieher nach dem SGB II / SGB XII zu beachten?
• Nach welchen Kriterien richtet sich die Berücksichtigung der Bedarfe für das Wohnen und Heizen im Verhältnis des Mieters zum Jobcenter / Sozialamt?
• Sind zB Gebühren für das Kabelfernsehen, Kosten einer Garage, Kosten einer Privathaftpflichtversicherung übernahmefähig, gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen? Oder verbleiben ungedeckte Positionen?
• Gibt es Besonderheiten im Hinblick auf die Corona-Pandemie?
• Wie wirkt sich der Zuzug / Auszug von Bewohnern für den Mieter / Vermieter aus?
• Hat der Vermieter einen eigenständig rechtlich verfolgbaren Anspruch gegen das Jobcenter / Sozialamt auf Zahlung des Mietzinses, von Forderungen aus Betriebskostenabrechnun-gen? Und was ist bei Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen zu berücksichtigen?
• Sind Kosten für die Einzugs- / Auszugsrenovierung übernahmefähig?
• Und wie sieht es mit der Kaution aus?
• Wie werden Jobcenter / Sozialamt in die Problematik der Mietschulden eingebunden?
• Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Mietschuldenübernahme?
• Wer ist überhaupt zuständig – Jobcenter oder Sozialamt?
• Und in welcher Höhe, in welcher Form, in welcher Frist kann eine Mietschuldenübernahme erfolgen?
• Hat der Vermieter einen eigenständigen Anspruch gegen das Jobcenter / Sozialamt?