DUO Lente-Poertgen/Poertgen: Schnittstelle Miet-/Sozialrecht: SGB II- oder XII-Bezug des Mieters als Glücksfall oder Niete?

Rechtsgebiet:
  • Miet- und WEG Recht
  • Sozialrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
79,00 €
Dieser Kurs ist zur Zeit leider nicht buchbar. Wir haben noch sehr viele weitere passende Kurse im Angebot. Schauen Sie doch einfach einer Alternative! Ähnlichen Kurs finden

Kursbeschreibung

DUO Lente-Poertgen/Poertgen: Schnittstelle Miet-/Sozialrecht: SGB II- oder XII-Bezug des Mieters als Glücksfall oder Niete?

Referenten-DUO: Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen und Moritz Poertgen, Rechtsreferendar beim Landgericht Düsseldorf


Sie vertreten anwaltlich die Interessen von Vermietern oder Mietern? Dann stellen sich oft Fragen zur Schnittstelle Mietrecht / Sozialrecht, ohne deren Kenntnis Sie keine umfassende Beratung leisten können!

Im Einzelnen:
•    Was ist vor Abschluss eines Mietvertrages mit einem Leistungsbezieher nach dem SGB II / SGB XII zu beachten?
•    Nach welchen Kriterien richtet sich die Berücksichtigung der Bedarfe für das Wohnen und Heizen im Verhältnis des Mieters zum Jobcenter / Sozialamt?
•    Sind zB Gebühren für das Kabelfernsehen, Kosten einer Garage, Kosten einer Privathaftpflichtversicherung übernahmefähig, gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen? Oder verbleiben ungedeckte Positionen?
•    Gibt es Besonderheiten im Hinblick auf die Corona-Pandemie?
•    Wie wirkt sich der Zuzug / Auszug von Bewohnern für den Mieter / Vermieter aus?
•    Hat der Vermieter einen eigenständig rechtlich verfolgbaren Anspruch gegen das Jobcenter / Sozialamt auf Zahlung des Mietzinses, von Forderungen aus Betriebskostenabrechnun-gen? Und was ist bei Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen zu berücksichtigen?
•    Sind Kosten für die Einzugs- / Auszugsrenovierung übernahmefähig?
•    Und wie sieht es mit der Kaution aus?
•    Wie werden Jobcenter / Sozialamt in die Problematik der Mietschulden eingebunden?
•    Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Mietschuldenübernahme?
•    Wer ist überhaupt zuständig – Jobcenter oder Sozialamt?
•    Und in welcher Höhe, in welcher Form, in welcher Frist kann eine Mietschuldenübernahme erfolgen?
•    Hat der Vermieter einen eigenständigen Anspruch gegen das Jobcenter / Sozialamt?


Termin / Kursort

Dieser Kurs ist zur Zeit leider nicht buchbar. Wir haben noch sehr viele weitere passende Kurse im Angebot. Schauen Sie doch einfach einer Alternative!