In Deutschland ansässige Unternehmen müssen bereits seit dem 1.1.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ab dem 1.1.2027 (für Unternehmen mit einem Umsatz von maximal 800.000 Euro ab dem 1.1.2028) besteht die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen für im Inland steuerpflichtige Umsätze an im Inland ansässige unternehmerische Leistungsempfänger. Auch wenn die Rechtslage insoweit klar ist, haben sich im Rahmen der Implementierungsphase diverse – insbesondere technische – Fragen ergeben. Im Webinar soll neben den allgemeinen Grundlagen der E-Rechnung auf aktuelle Punkte eingegangen werden. Darüber hinaus lohnt schon jetzt ein Blick auf die EU-Vorschriften zur Umsetzung des E-Invoicing und Real-Time-Reporting für innergemeinschaftliche Umsätze, wie sie am 1. Juli 2030 in Kraft treten werden.
Schwerpunkte des Webinars:
- Was genau ist unter einer E-Rechnung im Sinne des UStG zu verstehen?
- Welche Umsätze und Unternehmen sind betroffen und welche Ausnahmen gelten?
- Was bedeutet die „obligatorische Empfangsbereitschaft“ ab dem 1. Januar 2025?
- Bis wann gilt die Übergangsfrist für die Ausstellungspflicht – und wer ist ab wann betroffen?
- Welche Sanktionen drohen bei Nichtbeachtung der neuen Vorschriften?
- Wie ist der aktuelle Stand zur Einführung eines Real-Time-Reportings in Deutschland?
- Ausblick: Welche Entwicklungen sind auf EU-Ebene weiterhin zu erwarten?
- Best Practices und Empfehlungen für eine rechtssichere und reibungslose Umsetzung