Im Seminar werden nach einer kompakten Übersicht zur Berechnung des Kindesunterhalts im paritätischen Wechselmodell die Unterhaltstatbestände des Ehegattenunterhalts im Lichte des Wechselmodells beleuchtet, wobei auch auf aktuelle obergerichtliche Entscheidungen und Spezialprobleme eingegangen wird. Zudem wird der Frage nachgegangen, wie der
Ehegattenunterhalt praxistauglich der Höhe nach zu berechnen ist, wenn die Ehegatten Kinder im Wechselmodell betreuen.
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Familienrecht" (2,5 FAO-Stunden)