Onlineseminar2.5 Std.Familienrecht

Ehegattenunterhaltsvereinbarung

Angeboten von Juristische FachseminareReferent: Frau Dr. Edith Kindermann, Rechtsanwältin, Notarin, Präsidentin DAV a.D.
Rechtsgebiet:
Familienrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
89,00 €

Kursbeschreibung

Ehegattenunterhaltsvereinbarungen begegnen uns als vorsorgende Gestaltungen oder als Mittel zur Konfliktlösung. Je nach dem Anwendungsfall stellt sich die Frage, ob der gesetzliche Unterhalt ausgestaltet oder durch eine vertraglich Regelung ersetzt, ob gesetzliche Ansprüche verstärkt oder abgeschwächt werden sollen und in welche Rechtsfolgen eine Vereinbarung in anderen familienrechtlichen Ausgleichsmechanismen oder in anderen Rechtsgebieten haben kann, z.B. im Steuerrecht.

Im Einzelnen werden u.a. behandelt:

  • Der „Baukasten“: Anspruchsgrundlage, Unterhaltsbestandteile (Elementar, Mehrbedarf, Vorsorge für Alter/Invalidität und Krankheit [unter Berücksichtigung der Änderungen in der Familienversicherung durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ab dem 01.01.2028], Geschäftsgrundlage, Dauer, Abänderbarkeit,
  • Trennungsunterhalt (u.a. Grenzen zulässiger Gestaltung aus § 1614 BGB; Diskussionen um gesetzliche Änderungen)
  • Nachehelicher Unterhalt (Gestaltungsvarianten – laufender Unterhalt oder Abfindung – Vorsorge für den Tod des Unterhaltspflichtige)
  • Formfragen
  • Rechtliche Unterschiede zwischen Vereinbarungen zur Ausgestaltung gesetzlicher Unterhaltsansprüche und ausschließlich vertraglicher Unterhaltsansprüche in unterschiedlichen Rechtsbereichen (Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckung, Aufrechnungsverbote, SGB-II und SGB XII)
  • Kosten für anwaltliche, notarielle oder gerichtliche Tätigkeit.

Termin / Kursort

Fr., 04.09.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Fr., 04.09.2026 09:00 bis 11:45 Uhr
Veranstaltungsort
Referent
Frau Dr. Edith Kindermann, Rechtsanwältin, Notarin, Präsidentin DAV a.D.
Preise
Standardpreis für 2,5h (Online Seminar)
89,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.