Ehegattenunterhaltsvereinbarungen begegnen uns als vorsorgende Gestaltungen oder als Mittel zur Konfliktlösung. Je nach dem Anwendungsfall stellt sich die Frage, ob der gesetzliche Unterhalt ausgestaltet oder durch eine vertraglich Regelung ersetzt, ob gesetzliche Ansprüche verstärkt oder abgeschwächt werden sollen und in welche Rechtsfolgen eine Vereinbarung in anderen familienrechtlichen Ausgleichsmechanismen oder in anderen Rechtsgebieten haben kann, z.B. im Steuerrecht.
Im Einzelnen werden u.a. behandelt:
- Der „Baukasten“: Anspruchsgrundlage, Unterhaltsbestandteile (Elementar, Mehrbedarf, Vorsorge für Alter/Invalidität und Krankheit [unter Berücksichtigung der Änderungen in der Familienversicherung durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ab dem 01.01.2028], Geschäftsgrundlage, Dauer, Abänderbarkeit,
- Trennungsunterhalt (u.a. Grenzen zulässiger Gestaltung aus § 1614 BGB; Diskussionen um gesetzliche Änderungen)
- Nachehelicher Unterhalt (Gestaltungsvarianten – laufender Unterhalt oder Abfindung – Vorsorge für den Tod des Unterhaltspflichtige)
- Formfragen
- Rechtliche Unterschiede zwischen Vereinbarungen zur Ausgestaltung gesetzlicher Unterhaltsansprüche und ausschließlich vertraglicher Unterhaltsansprüche in unterschiedlichen Rechtsbereichen (Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckung, Aufrechnungsverbote, SGB-II und SGB XII)
- Kosten für anwaltliche, notarielle oder gerichtliche Tätigkeit.