Moderator: RA Stefan Wehmeyer, FA für Handels- und Gesellschaftsrecht, FA für Erbrecht
- In Kooperation mit der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz -
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften "Erbrecht", "Familienrecht", "Handels und Gesellschaftsrecht" und "Steuerrecht" (5 FAO Stunden)
Seminarinhalt:
Vermögende Familien legen großen Wert darauf, dass Schwiegerkinder im Fall einer Ehescheidung keinen Zugriff auf das Familienvermögen erhalten. Anhand eines konkreten Fallbeispiels werden praxiserprobte Regelungen für vorsorgende Eheverträge dargestellt und gezeigt, wie sich im Rahmen der Nachfolgegestaltung durch einen gezielten Wechsel des Güterstandes (sogenannte Güterstandsschaukel) Vermögenswerte schenkungsteuerfrei zwischen Ehegatten übertragen und Freibeträge optimal ausnutzen lassen.
Inhalte im Überblick:
- Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen und Vermeidung der Sittenwidrigkeit
- Gestaltung des Beurkundungsverfahrens zum Ausschluss der subjektiven Imparität
- Schenkungsteuerliche Behandlung von Abfindungszahlungen in vorsorgenden Eheverträgen
- Wahl des richtigen Güterstandes: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und modifizierte Zugewinngemeinschaft
- Gestaltung von Versorgungsausgleich und nachehelichem Unterhalt
- Pflichtteilsverzichtsverträge zwischen Ehegatten zum Schutz des Familienvermögens
- Die Güterstandsschaukel zur schenkungsteuerfreien Vermögensübertragung und optimalen Freibetragsausnutzung
- Ehevertragsklauseln in Gesellschaftsverträgen
- Notarkosten und Vollzugsfragen bei vorsorgenden Eheverträgen
Dozent: RAuN Dr. Ansgar Beckervordersandfort
ONLINE-Fortbildung:
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Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.