Einstweiligen Rechtsschutzverfahren kommt in sozialgerichtlichen Verfahren unvermindert eine große Bedeutung zu. Über alle Rechtsgebiete des Sozialrechts gesehen stellen diese mehr als 10 % aller erstinstanzlichen Eingänge, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ca. 1/3 aller Verfahren. Dabei gilt es aus anwaltlicher Sicht viele Besonderheiten zu beachten, die entscheidend für den Erfolg des Verfahrens und – auch – eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind.
Gegenstand des Seminars ist nicht nur die systematische Vermittlung von grundlegendem und speziellem Wissen für einzelne Bereiche des Sozialrechts, anknüpfend an die spezifische verfahrens- und prozessrechtliche Lage; darüber hinaus kommen taktische und gebührenrechtlich relevante Erwägungen umfassend zur Sprache.
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