Darstellung der Änderungen der gesamten Systematik im Betreuungsrecht in Bezug auf Arbeits-, Familien-, Miet-, Sozial- und Strafrecht
Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 in Kraft getreten!
Das Betreuungsrecht hat Auswirkungen auf (fast) alle Rechtsgebiete. Es stellen sich diverse Fragen, z.B.:
- Wer ist Partei des Verfahrens?
- An wen muss zugestellt werden?
- Gibt es eine Betreuung zugunsten Dritter?
- Mit welchen Aufgabenkreises darf der Betreuer was?
- Wer schließt im Betreuungsfall den Anwaltsvertrag?
- Welche Anträge muss ich als Betreuer stellen?
- Welche offensichtlichen Haftungsfallen gibt es?
- Wie „umgehe“ ich eine Betreuung?
- Betreuung und Pflichtverteidigung
- Der Krankenversicherungsschutz des Betreuten
- Die vermüllte Wohnung und Betreuung
- Strafrechtliche Risiken rund um Betreuung
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für Arbeitsrecht bzw. Familienrecht bzw. Miet- und WEG-Recht bzw. Sozialrecht bzw. Strafrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen.
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Wussten Sie, dass Sie lt. § 15 FAO Ihre kompletten 15 Nettozeitstunden (soweit diese angeboten werden) mit unseren Online-Seminaren absolvieren können?
Technischer Hinweis
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Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser